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AHO Aktuell - 19.04.2002

Kreis Aachen: Erste Bilanz der Hundeverordnung


Kreis Aachen. (pka) - Bis Mitte März 2002 wurden im Kreis Aachen 628
Hundehalter auf ihre Sachkunde geprüft. Lediglich 34 davon (5,4 %) haben
die Prüfung nicht bestanden. Laut dem Veterinäramt des Kreises Aachen
sind damit die Vorgaben der Landeshundeverordnung NRW vom 30.06.2000
umgesetzt. In den Zuständigkeitsbereich des Amtes fallen die Durchführung
der Sachkundeprüfung für Halter von Hunden der Anlage 1 und 2 sowie die
Durchführung des Verhaltenstestes zur Befreiung von der generellen
Maulkorb- und/oder Anleinpflicht. Nach der Landeshundeverordnung NRW
müssen die Halter der sogenannten Anlagehunde (z. B. Bullterrier, Pitbull
Terrier, Rottweiler und Dobermann) ihre Sachkunde im Umgang mit Ihren
Tieren beim Veterinäramt nachweisen. Die Sachkunde wird anhand eines
umfassenden Fragebogens geprüft. Dazu müssen die Halter 34 Fragen aus
dem 116 Fragen umfassenden Gesamtkatalog beantworten. Diese werden nach
dem Zufallsprinzip ausgewählt. Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens
24 Fragen richtig beantwortet sind. Die Hunde der Anlage 1 und 2 sind
in NRW außerhalb des eigenen, gesicherten Grundstückes grundsätzlich
angeleint und mit Maulkorb zu führen. Der Halter kann allerdings beim
Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung von der Maulkorbpflicht oder von
der Maulkorb- und Anleinpflicht beantragen. Bisher wurden im Kreisgebiet
110 Anträge auf Maulkorbbefreiung und 87 Anträge auf Leinenbefreiung
gestellt. Einer Befreiung von der Leine wurde in 71 Fällen (81,6%)
zugestimmt, in 16 Fällen (18,4 %) abgelehnt. Einer Befreiung vom Maulkorb
wurde nur in 7 Fällen (6,4%) nicht entsprochen. Hierzu ist anzumerken,
dass es lediglich in 2 Fällern zu Auffälligkeiten im Verhalten gegenüber
Menschen gekommen ist, der Rest resultierte sich aus Defiziten im
Verhalten gegenüber anderen Hunden. Das Veterinäramt überprüft dazu im
Rahmen eines Verhaltenstestes das Aggressionsverhalten der Tiere
gegenüber Menschen und anderen Hunden. Bei dem Verhaltenstest werden
Hund und Halter mit Alltagssituationen konfrontiert, die jedoch bei
artgerechtem Verhalten und funktionierender Kommunikation zwischen
Hund und Halter gut zu meistern sind. Die Bewertung erfolgt durch einen
beamteten Tierarzt des Veterinäramtes und einen externen Sachverständigen,
der ebenfalls Tierarzt ist. Ziel der Prüfung ist es ein übersteigertes
Aggressionsverhalten der Tiere gegenüber Mensch und Tier auszuschließen.
Ein solches Verhalten kann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
darstellen.
 



 

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