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AHO Aktuell - 24.04.2002
LG Kleve: Keine Behandlung durch Tierarzt-Ehefrau
Kleve (aho) - Nach einem Urteil des Landgerichtes Kleve darf ein Tierarzt
die Behandlung eines Tieres grundsätzlich nicht seiner Ehefrau überlassen.
Ein Tierarzt hatte die Reinigung der Ohren eines Schäferhunds seiner Frau
überlassen, die weder als Tierärztin, noch als Arzthelferin ausgebildet
war, aber seit vielen Jahren in der Praxis mithalf. Zwei Tage später stellte
ein anderer Tierarzt fest, dass das linke Trommelfell des Hundes zerstört
und das rechte eingerissen war. Der Arzt habe nicht beweisen können, dass
die Verletzungen nicht von seiner Frau verursacht wurden und müsse deswegen
für den Schaden (1300 Euro) aufkommen, entschied das Landgericht Kleve.
Az.: 4 S 143/01
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