Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 25.04.2002

Landeshauptstadt Magdeburg: Leinenzwang für Hunde wird ausgedehnt


Magdeburg. Nach nochmaliger Überarbeitung durch die Verwaltung stehen die
Grünanlagensatzung und die neue Gefahrenabwehrverordnung (Stadtordnung) am
16. Mai im Stadtrat zur Abstimmung. Derzeit werden beide Satzungen erneut
in den Ausschüssen beraten.

Das Neue: Beide Satzungen regeln u.a. den grundsätzlichen Leinenzwang für
Hunde in den städtischen Grünanlagen. Auf öffentlichen Straßen herrscht
auch bislang schon Leinenzwang. Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper hatte
den 1. Entwurf beider Satzungen Ende Februar zurück gezogen, um zunächst
weitere Hundeauslaufwiesen einzurichten, damit Hundehalter an möglichst
vielen Stellen der Stadt ihre Vierbeiner frei laufen lassen können.

Der jetzt vorliegende Entwurf der Grünanlagensatzung weist insgesamt 25
städtische Grünflächen als Hundeauslaufwiesen aus. Bereits im Dezember
letzten Jahres hatte der Stadtrat die Einrichtung von acht Flächen als
Auslaufwiesen für Hunde bestätigt. Nun kommen 17 weitere hinzu, u.a.
im Bördegarten, im Stadtpark und im Herrenkrug.

"Natürlich werden wir auch mit dieser Neufassung nicht bei allen
Hundebesitzern auf Zustimmung stoßen", ist sich Magdeburgs Beigeordneter
für Allgemeine Verwaltung, Kommunales und Ordnungsangelegenheiten, Holger
Platz, bewusst, dass der Konflikt zwischen den Bedürfnissen der
Hundehalter und dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger nicht ohne
Kompromisse zu lösen ist. "Allerdings muss die Sicherheit der Bürger
und insbesondere unserer Kinder Vorrang haben vor allem anderen."

Sofern der Stadtrat die Gefahrenabwehrverordnung und die Grünanlagensatzung
in der jetzt vorgelegten Fassung beschließt, gilt künftig auf allen
öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in städtischen Grünanlagen
Leinenzwang für Hunde. Bei größeren Menschenansammlungen sowie in
Einkaufszentren sind Hunde an der kurzen Leine zu führen. Außerdem
berücksichtigen die neuen Satzungen die Bestimmungen des Landes
Sachsen-Anhalt zum Schutz vor gefährlichen Hunden.

Pressemitteilung von Donnerstag, 25. April 2002
Landeshauptstadt Magdeburg
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de