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AHO Aktuell - 26.04.2002

SPD: Tierarzneimittelnrecht für Brieftauben wird nicht geändert


Berlin (aho) - Zur Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zu einem
Tierarzneimittelneuordnungsgesetz im Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag am 24.04.2002 erklären
die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Jella
Teuchner sowie die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion,
Marianne Klappert:

Mit dem Tierarzneimittelneuordnungsgesetz soll der Antibiotika-Missbrauch
vor allem bei Schlachttieren verhindert werden. Dieses Vorhaben ist aus
Verbraucherschutzgesichtspunkten mehr als überfällig, man erinnere sich
an den großen Schweinemastskandal in Bayern und an zunehmende Kreuz-
Resistenzen von Krankheitserregern. Am 24.04.2002 haben wir im Ausschuss
beschlossen, zu diesem - nur im Detail noch strittigen - Gesetzentwurf der
Länder im Mai (13. Mai 2002) eine Anhörung durchzuführen.

Auch nach der Novelle des Tierarzneimittelgesetzes wird es für die
Brieftaubenzüchter bei den bisherigen Möglichkeiten bleiben, Arzneimittel
für ihre Tauben zu beziehen und anzuwenden.


SPD; 24. April 2002 - 346
AG Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
 



 

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