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AHO Aktuell - 13.05.2002

ZZF fordert Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz


(ZZF) - Auf der Interzoo, der vom 9. bis 12. Mai 2002 in Nürnberg
stattfindenden weltgrößten Fachmesse für Heimtierbedarf, hat sich der
Präsident des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF)
Klaus Oechsner für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz
ausgesprochen: "In unserem Tierschutzgesetz sind Grundsätze
formuliert, die dem ethischen Tierschutz gerecht werden, aber leider
werden diese an vielen Stellen nur unzureichend umgesetzt, da der
Gesetzesvollzug mangelhaft ist. Wir fordern deshalb die Verankerung
des Tierschutzes im Grundgesetz."

Mit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz im deutschen Grundgesetz
würden die staatlichen Organe stärker dem ethischen Tierschutz
verpflichtet und in der Folge Vollzugsdefizite bei den nach Landesrecht
zuständigen Behörden abgebaut. Außerdem könne der Tierschutz in der
Gesetzesanwendung endlich anderen, ebenfalls verfassungsrechtlich
geschützten Rechtsgütern, wie etwa der Forschungs- und Wissen-
schaftsfreiheit, Kunst und Religion, gleichrangig gegenübergestellt
werden.

Tierschutzwidrige Tierhaltung auf Börsen

Eine nicht ausreichende Umsetzung des deutschen Tierschutzgesetzes im
Bereich des Handels mit Heimtieren stellt der ZZF im Umgang mit Qualzuchten
und vor allem mit den sogenannten Tierbörsen fest. Nach Angaben des
Verbandes entsprechen die Transport- und Haltungsbedingungen der Tiere
auf diesen Verkaufsveranstaltungen häufig nicht den tierschutzrechtlichen
Mindestanforderungen.

So wurden im März 2002 auf einer Reptilienbörse in Offenbach dehydrierte
und rachitische Echsen in kleinen Plastikschalen präsentiert. Ein anderer
Aussteller hielt mehrere hundert Mäuse und Ratten handlich verpackt und
ohne Rückzugsmöglichkeiten in kleinen Boxen. Die Ausstellungshallen waren
nicht angemessen klimatisiert, die Tiere durften von den Besuchern angefaßt
werden, und eine Beratung fand aufgrund der Menschenmassen, insgesamt rund
2000 Besucher, kaum statt.

"Legt man die dem Zoofachhandel richtigerweise abverlangten Vorgaben zu
Behältergröße, Wärme und Beleuchtung zugrunde, wurde die Mehrheit der
Tiere in Offenbach nicht artgerecht gehalten", resümmiert Jörg Turk,
stellvertretender ZZF-Geschäftsführer und einer der vom Veterinäramt
beauftragten Kontrolleure der Börse.

Laut Tierschutzgesetz sind Börsen genehmigungspflichtig. Einen Sach- und
Fachkundenachweis im Umgang mit Tieren, wie er von Zoofachhändlern verlangt
wird, müssen die Veranstalter jedoch nicht vorweisen. Auch die Aussteller
besitzen meist keinen Sachkundenachweis und oft auch keine artenschutz-
rechtlichen Nachweisbücher.

Die Kontrolle der Tierbörsen obliegt den zuständigen Veterinärämtern.
Allerdings finden die Veranstaltungen in der Regel an Wochenenden statt,
wenn die Amtsstuben nicht besetzt sind. Darüber hinaus werden sie aufgrund
ihrer Größenordnung unkontrollierbar, und es gibt Beispiele für tätliche
Angriffe auf Kontrolleure. Der ZZF hält es daher für dringend erforderlich,
die personelle Ausstattung der staatlichen Stellen zu verbessern und eine
Börsenordnung einzuführen, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren
gewährleistet.

Qualzucht widerspricht dem Tierschutzgesetz

Ebenso vermißt der ZZF die konsequente Umsetzung des deutschen Tierschutz-
gesetzes im Umgang mit Qualzuchten. Das 1986 ins Tierschutzgesetz eingefügte
Verbot von Qualzuchten stieß bei Tierschutzverbänden und dem Zoofachhandel
auf eine positive Resonanz. So legten die ZZF-Mitglieder bereits 1991 in
ihren Heidelberger Beschlüssen fest, daß "Formen einer Tierart, die aufgrund
züchterischer oder chirurgischer Maßnahmen so verändert sind, daß sie zu
artüblichem Verhalten nicht mehr in der Lage sind", für die Heimtierhaltung
ungeeignet und damit vom Handel auszuschließen sind.

Das Verbraucherschutzministerium, das frühere Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, veröffentlichte im Juni 1999 ein Gutachten, in
dem Qualzuchtmerkmale einzelner Rassen und Arten beschrieben sind. Die hier
genannten Qualzuchtformen, wie beispielsweise Tanzmäuse, Gestalts- und
Haubenkanarien, hat der ZZF auch auf seine Rote-Liste über ungeeignete
Heimtiere gesetzt.

Leider verzichten viele Züchterverbände bis heute nicht auf tierschutzwidrige
Rassestandards und auf entsprechende Zucht-Wettbewerbe.

Langen, 10. Mai 2002 / pma 0302
 



 

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