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AHO Aktuell - 23.05.2002

Saarland: Schluckimpfung der Füchse zur Tollwutbekämpfung


Saarbrücken - Die 1987 begonnene "Schluckimpfung" der Füchse zur Bekämpfung
der Tollwut wird bis Mitte Juni 2002 im gesamten Saarland flächendeckend
fortgesetzt.

Die Impfköder sind mit einem nicht krankmachenden Impfvirus beschickt. Es
sind viereckige Scheiben (ca. 4 cm Durchmesser, ca. 1,5 cm Höhe), die einen
verschlossenen Impfstoffbehälter enthalten. Der Impfstoff wird beim Zerkauen
des Köders in der Mundhöhle des Fuchses freigesetzt und macht die Füchse
zuverlässig gegen Tollwut immun. Für Haustiere und andere freilebende Tiere
ist der Impfstoff unschädlich.

Durch die Schluckimpfung selbst werden die aufnehmenden Füchse immunisiert,
d. h. vor Ansteckung geschützt. Da der Fuchs Reservoir und Hauptüberträger
für die Tollwut ist, werden durch diese Impfaktion indirekt auch die
übrigen Wild- und Haustiere vor Tollwut geschützt und somit auch der Mensch
als eventuelle Kontaktperson.

Um genügend Füchse zuverlässig gegen die Tollwut zu immunisieren, damit die
Infektionskette abreißt und die Weitergabe der Tollwut unterbrochen wird,
wird wie schon in den Vorjahren nunmehr eine weitere Impfaktion durchgeführt.
Hierbei erfolgt die Köderausbringung flächendeckend durch zweifache Auslage
durch ein Flugunternehmen im gesamten Saarland und zusätzlich in dicht
besiedelten Gebieten durch Jäger und Forstbeamten von Hand. Die Köderdichte
bei der Flugauslage beträgt 20/km2 bei der Erstauslage und 15/km2 bei der
Zweitauslage. Die Zweitauslage wird mit einem zeitlichen Abstand von
mindestens zwei Wochen zur Erstauslage vorgenommen. Die Impfaktion wird bis
Mitte Juni 2002 abgeschlossen sein.

Um den Erfolg der Impfaktion nicht zu gefährden, sollen die ausgebrachten
Impfköder von Passanten nicht berührt, nicht an andere Stellen verbracht
oder gar entfernt werden. Falls trotzdem der Impfköder angefasst wird,
reicht es - bei intakter Haut -, die Hände gründlich mit Seife zu waschen.
Bestehen kleinere Hautverletzungen oder kommt es gar zu einem Kontakt mit
der Impfvirusflüssigkeit, sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht
werden, weil dann gegebenenfalls eine Tollwutschutzimpfung erforderlich
ist. Damit die für die Füchse bestimmten Impfköder nicht durch Hunde oder
Katzen aufgenommen werden, werden die Tierbesitzer dringend gebeten, ihre
Tiere bis Ende Dezember streng unter Kontrolle zu halten, damit diese
nicht in Köderkonkurrenz zu den Füchsen treten.

Im Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Abteilung
Veterinärmedizin, Hellwigstr. 8-10, 66121 Saarbrücken (Tel.: 0681-3000570)
werden für Kindergärten und Kindertagesstätten zu Demonstrationszwecken
sowie für Grundschulen im Rahmen des Sachunterrichts Impfköder ohne
Impfstoffinhalt zu Anschauungszwecken bereit gehalten. Diese können nach
telefonischer Absprache jederzeit durch das LVGA zur Verfügung gestellt
werden.

Besonderer Dank gilt den Bediensteten des Saar-Forst Landesbetriebes sowie
den privaten Jägern der Vereinigung der Jäger des Saarlandes für die
Bereitschaft und jahrelange Mithilfe bei der Tollwutschluckimpfung.

Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes
23. Mai 2002
 



 

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