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AHO Aktuell - 31.05.2002

Schweiz: Kein Import coupierter Hunde mehr ab 1. Juni 2002


Bern (BVET) - Ab nächsten Monat dürfen keine Hunde mehr in die Schweiz
importiert werden, deren Ohren oder Schwanz coupiert wurde. Davon
ausgenommen sind lediglich Hunde, die als Umzugsgut mit Ihren Besitzern
einreisen oder Hunde ausländischer Halter, die für Ferien oder
andere Kurzaufenthalte vorübergehen in die Schweiz kommen.

Das Coupieren (Beschneiden) der Ohren und des Schwanzes (Rute) beim Hund
ist in der Schweiz aus Gründen des Tierschutzes seit 1981 bzw. 1997
verboten. Auch das Europäische Heimtierübereinkommen vom 13. November
1987 des Europarates in Strassburg verbietet explizit das Coupieren von
Ohren und Rute. In verschiedenen europäischen Ländern ist das sehr
schmerzhafte Ohrencoupieren schon seit Jahren verboten, während in den
letzten Jahren auch das Rutencoupieren zunehmend verpönt und deshalb
mehr und mehr verboten wird. Jedoch gibt es noch eine ganze Anzahl
Länder, in welchen das Coupieren erlaubt ist - insbesondere, wenn es
durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt wird.

Bisher konnten Hunde, die älter als 5 Monate waren, trotz coupierter
Ohren oder Schwänze in die Schweiz importiert werden. Mit der Änderung
der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und
Tierprodukten (EDAV) fällt diese Ausnahmeregelung weg. Damit ist
sichergestellt, dass sich EinwohnerInnen der Schweiz nicht einfach
coupierte Hunde im Ausland erstehen oder - was schon länger verboten
ist - ihre in der Schweiz gekauften Hunde im Ausland coupieren lassen.

Zudem erleichtert dieses absolute Importverbot für coupierte Hunde den
Vollzug an der Grenze und im Inland. Denn Liebhaber coupierter
Hunderassen haben dazu beigetragen, dass ein illegaler Markt für
coupierte Welpen entstanden ist. Solche Welpen wurden oft unter
tierschutzwidrigen Haltungs- und Umweltbedingungen produziert und viel
zu früh von der Mutter abgesetzt. Nicht selten zeigen solche Hunde
auch Verhaltensprobleme, da sie ungenügend sozialisiert wurden - sie
können deshalb ängstlich sein oder unverhältnismässig (z.B. aggressiv)
reagieren.

Ausgenommen vom Importverbot für coupierte Hunde sind neu lediglich
Hunde, die zusammen mit ihren Eigentümern in die Schweiz umziehen,
oder Hunde ausländischer Halter, die die Schweiz für kurze Zeit
besuchen.

Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz
 



 

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