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AHO Aktuell - 07.06.2002

Hunde im Zug müssen Maulkorb tragen


Frankfurt a. M. (ots) - Die Deutsche Bahn ändert zum 16.06.2002
die Regeln für die Mitnahme von Hunden im Zug. Alle Hunde, die nicht
in einem Behältnis (Tragetasche oder Transportbox) befördert werden
können, müssen einen geeigneten Maulkorb tragen.

Gleichzeitig entfällt das Verbot, Kampfhunde im Zug mitzunehmen.
Diese Bestimmung hat sich für die DB als nicht praktikabel erwiesen,
da es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche gesetzliche
Regelungen für Kampfhunde gibt. Um zukünftig Diskussionen im Zug zu
vermeiden, dürfen ab 16.06.2002 wieder alle Hunde mitgenommen werden,
allerdings nur noch mit Maulkorb und - wie bisher - angeleint. Der
Maulkorbzwang gilt nicht für Blindenführhunde.

Die Maulkorbpflicht dient der Sicherheit aller Fahrgäste und des
Zugpersonals. Auch die Hundehalter profitieren davon. Es ist in der
Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass Hunde vor allem in
dichtbesetzten Zügen reflexartig nach Fahrgästen schnappen, die ihnen
zu nahe kommen oder sie unbeabsichtigt treten. Die Hundehalter sind
in diesem Fall regresspflichtig.

Am Preis des Fahrscheins ändert sich nichts: Für größere Hunde,
die nicht in einer Tragetasche oder Box befördert werden können,
müssen Fahrscheine zur Hälfte des normalen Fahrpreises gekauft
werden.

Die neuen Regeln gelten für Zugfahrten mit Fahrscheinen nach dem
Tarif der Deutschen Bahn. Für Fahrten mit Verbundfahrscheinen gibt es
je nach Verkehrsverbund unterschiedliche Bestimmungen.


Deutsche Bahn AG
 



 

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