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AHO Aktuell - 27.06.2002

Reiseerleichterungen für Haustiere in der Europäischen Union


Luxemburg - Eine heute vom Rat der EU-Landwirtschaftsminister angenommene
neue Regelung wird die Mitnahme von Haustieren auf Reisen innerhalb der
Europäischen Union vereinfachen. David Byrne, der für Gesundheit und
Verbraucherschutz zuständige Kommissar, begrüßte die Annahme des gemeinsamen
Standpunktes im Rat: "Dies ist eine hervorragende Nachricht für Tierhalter
wie mich. Wir sind der Harmonisierung der einschlägigen Bestimmungen
innerhalb der EU heute ein großes Stück näher gekommen." Er fügte hinzu:
"Möglich geworden ist dieser Fortschritt dank der enormen Erfolge unserer
noch laufenden Kampagne zur Ausrottung der Tollwut in den davon betroffenen
Gebieten der Union. Ich möchte das Schicksal nicht herausfordern, aber wir
dürfen wohl davon ausgehen, dass die Union in absehbarer Zeit tollwutfrei
sein wird. Die heutige Einigung sieht vor, dass die Lage zu einem späteren
Zeitpunkt - aufgrund der bis dahin vorliegenden Erfahrungen und nach
Anhörung von Fachleuten - erneut beurteilt werden soll. Ich hoffe, dass
dann eine noch weiter reichende Harmonisierung der Bestimmungen über die
Mitnahme von Haustieren möglich sein wird."

Reisen innerhalb der EU

Einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen und Hunden auf grenzüber-
schreitenden Reisen wird (außer in Irland, Schweden und dem Vereinigten
Königreich) die Tollwutimpfung sein. Ein elektronischer Mikrochip oder
eine Tätowierung soll es möglich machen, den Impfstatus des Tieres zu
prüfen. Außerdem erhält jedes Tier einen EU-Pass. Jungtiere, die noch
nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung reisen. Diese Bestimmungen
gelten auch für benachbarte Drittländer (z. B. die Schweiz und Norwegen),
in denen die Tollwut ebenso gut unter Kontrolle ist wie in der EU. Vor
der Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist
nach der Impfung noch eine Antikörper-Titration vorzunehmen.

Katzen und Hunde aus Drittländern

Um dem Risiko der Einschleppung von Tollwut vorzubeugen, wurden mit der
heutigen Vereinbarung zugleich die ohnehin strengen Bestimmungen für die
Einreise von Katzen und Hunden aus Drittländern verschärft. Tiere aus
Drittländern, wo die Tollwut noch auftritt, müssen drei Monate vor der
Einreise in die EU untersucht werden; in Irland, Schweden und dem
Vereinigten Königreich bleibt das Quarantäneerfordernis bei der
direkten Einreise bestehen.
Für Tiere aus Drittländern, die tollwutfrei sind oder die Krankheit
unter Kontrolle haben, ist lediglich eine Impfung erforderlich; (eine
Ausnahme bilden auch hier Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich,
wo sechs Monate vor Reiseantritt ein Test vorgeschrieben ist). Eine
vollständige Harmonisierung ist noch nicht gelungen. Für Irland,
Schweden und das Vereinigte Königreich wird eine fünfjährige
Übergangsfrist gelten, nach der - vor dem Hintergrund der Erfahrungen
mit der neuen Regelung, je nach der Entwicklung der Tollwut in der
Union und aufgrund wissenschaftlicher Gutachten - weitere Vorschläge
unterbreitet werden sollen.
In dieser empfindlichen Frage voranzukommen war in der Vergangenheit
sehr mühsam. Der heutige Durchbruch geht auf die spektakulären Erfolge
zurück, die in den letzten zehn Jahren bei der Tollwutbekämpfung in der
Union erzielt worden sind. Impfprogramme für Füchse in den Regionen, wo
die Krankheit noch auftrat, haben zu einem drastischen Rückgang der
Tollwutfälle bei Haustieren geführt: Während 1991 noch 499 Fälle gezählt
wurden, waren es 1998 und 2000 nur noch fünf bzw. drei. Der Kampf gegen
die Tollwut muss jedoch bis zur völligen und dauerhaften Tilgung der
Krankheit fortgesetzt werden.

Die Verordnung kann in Kraft treten, sobald das Europäische Parlament
sie abschließend gebilligt hat.
 



 

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