Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 01.07.2002

Hessen stärkt Tierschutz bei der Zucht von Heim- und Haustieren


Wiesbaden (aho) - Hessen wird künftig stärker gegen tierschutzwidrige
Formen der Zucht vorgehen. Dies teilte das Hessische Sozialministerium
in Wiesbaden mit. Die Landesregierung hat eine Regelung zur Durchführung
des Paragraphen 11b Bundestierschutzgesetz herausgegeben. Das Tierschutz-
gesetz verbietet schon seit 1986 Tiere zu züchten, wenn bei der Nachzucht
mit erblich bedingten Schmerzen, Leiden oder Schäden zu rechnen ist.

Wie die Landestierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin erläuterte,
werden zum Beispiel immer noch reinweiße Katzen gezüchtet, obwohl der
Pigmentmangel nicht selten mit Schwerhörigkeit oder Taubheit gekoppelt
ist. Nackthunde litten nicht nur unter dem Verlust ihres Fells, sondern
hätten häufig auch Gebissschäden und ein gestörtes Immunsystem. Im Bereich
des Rassegeflügels stehen u.a. die Carrier-Tauben mit extrem vergrößerten
Schnabelwarzen auf der Liste der Paragraph 11-Fälle. Bei solchen Tieren
kann durch die Züchtung die normale Atmung behindert sein.

Die Tierschutzproblematik in der Zucht werde seit Jahren bundesweit
diskutiert. 1995 habe die Bundesregierung eine Sachverständigen-Gruppe
einberufen, um eine bundeseinheitliche Grundlage für die tierschutzrechtliche
Bewertung einzelner Zuchtmerkmale zu schaffen. Das Gutachten wurde 1999
fertig gestellt. Es enthalte sowohl eindeutige und wissenschaftlich
abgesicherte Empfehlungen für das Aussprechen konkreter Zuchtverbote, als
auch Hinweise auf kritische Züchtungen, die einer weiteren Abklärung
bedürften.

Das Sozialministerium hat hieraus die Konsequenzen gezogen und im Vorfeld
ausführliche Gespräche mit verschiedenen Zuchtverbänden mit dem Ziel
geführt, bei den beteiligten Gesprächspartnern eine möglichst große
Akzeptanz zu schaffen. Die meisten Zuchtverbände erklärten ausdrücklich
ihr Einverständnis mit der Linie des Sozialministeriums, da Zuchtverbote
nur so für alle verbindlich auf breiter Ebene durchgesetzt werden können.
Eine entsprechende "Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung des § 11b
Tierschutzgesetz", die auch von allen vier Fraktionen des hessischen
Landtags und dem Tierschutzbeirat mitgetragen wird, wurde unterzeichnet
vom

- Verein für das deutsche Hundewesen e.V. (VDH)

- 1. Deutscher Edelkatzenzüchter-Verband e.V. (1. DEKZV)

- Internationale Cat Federation

- Deutsche Pro Kat / Berliner Pro Kat

- Gemeinschaft der Katzenfreunde e.V. (GdK)

- Vereinigung für Vogelhaltung, Artenschutz und Vogelzucht e.V. (AZ)

- Landesverband der Kaninchenzüchter Kurhessen e.V.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de