Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 03.07.2002

Auf tierische Souvenirs verzichten!


Langen (ZZF) - Elfenbeinschnitzereien, Kroko-Handtaschen, bunte Tropenfische -
mit der Einfuhr solcher Andenken verstoßen viele Touristen immer wieder gegen
Artenschutzbestimmungen. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V.
(ZZF) rät, auf diese Mitbringsel generell zu verzichten: "Zahlreiche Tier-
und Pflanzenarten, aus denen Souvenirs erzeugt werden, sind in ihrem Bestand
gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Sie stehen deshalb unter
dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) bzw. der
Bundesartenschutzverordnung und ihre Einfuhr nach Deutschland ist meistens
verboten", mahnt ZZF-Präsident Klaus Oechsner.

Zu den rund 8.000 geschützten Tier- und 40.000 Pflanzenarten gehören etwa
Papageien, viele Reptilien, Käfer, Schmetterlinge, Riesenmuscheln, Korallen,
Alpenveilchen etc. Der Schutz bezieht sich auf tote, lebendige und weiter-
verarbeitete Exemplare wie bemalte Vogelfedern, exotische Felle oder
Elfenbeinketten. Ohne die erforderlichen Einfuhrdokumente drohen an der
Grenze die Beschlagnahme der Andenken und die Zahlung eines drastischen
Bußgeldes. Allein am Frankfurter Flughafen wurden im vergangenen Jahr
rund 17.000 geschützte Tiere, Pflanzen und entsprechende Produkte
beschlagnahmt.

Was wie geschützt ist, regelt international das WA. Seit 1984 hat die EG
alle Mitgliedstaaten zur Anwendung des WA verpflichtet. Diese Verordnung
wurde 1997 durch das neue europäische Artenschutzrecht ersetzt, das das
WA für die Mitgliedsstaaten der EG verbindlich umsetzt. Je nach
Gefährdungsgrad werden die Arten in vier unterschiedlichen Anhängen
aufgeführt und dürfen entweder überhaupt nicht oder nur unter bestimmten,
sehr strengen Voraussetzungen gehandelt werden. Hinzu kommen nationale
Schutzbestimmungen wie die Bundesartenschutzverordnung. Einfuhr-
genehmigungen erteilt das Bundesamt für Naturschutz.

Auch bei herrenlosen Hunden und Katzen, die Tierfreunde aus Mitleid nach
Deutschland mitnehmen möchten, ist Vorsicht geboten: Viele frei lebende
Tiere sind mit Krankheiten infiziert. Hunde und Katzen dürfen daher nur
nach Deutschland eingeführt werden, wenn der Halter ein Gesundheitszeugnis
und eine Tollwutschutzimpfung nachweisen kann, die vor mindestens 30 Tagen
vorgenommen wurde und nicht älter als zwölf Monate ist. Ansonsten werden
die Tiere gegen Gebühr in einer Quarantänestation untergebracht.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de