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AHO Aktuell - 04.07.2002

BVG: "Gefahrtier-Verordnung" nichtig


Berlin (aho) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die niedersächsische
Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von
Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden,
urteilte das Gericht. Für bestimmte Rassen bestehe der Verdacht, dass
sie gefährlich sind, es sei in der Wissenschaft aber umstritten, welche
Bedeutung auch der Ausbildung und Erziehung des Hundes zukomme.
(Az.: BverwG 6 CN 5.01, 6.01, 7.01, 8.01). Derartige Eingriffe
der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre der Hundehalter
seien nur zulässig, wenn sie in den Ländern gesetzlich geregelt seien,
urteilten die Richter des BVG. In Niedersachsen liegt, anders als
beispielsweise in Bremen und Bayern kein derartiges Gesetz vor. Der
Landwirtschaftsminister Niedersachsens, Bartels, kündigte an, die
Verordnung in ein Gesetz umzuwandeln.
 



 

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