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AHO Aktuell - 04.07.2002

Baden-Württemberg: Vorerst keine Ergänzung zur Kampfhundeverordnung


Stuttgart/Hannover - Baden-Württemberg plant vorerst keine Ergänzung zu der
bestehenden Kampfhundeverordnung. Bislang gebe es keine Begründung zum Urteil
des Bundesverwaltungsgerichtes zur niedersächsischen Kampfhundeverordnung,
sagte ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums am Donnerstag. Nach
einer eingehenden Prüfung sei aber nicht auszuschließen, dass zur bestehenden
Verordnung im Südwesten noch eine gesetzliche Regelung folgen werde.

Nach Niedersachsen hatte auch Schleswig-Holstein angekündigt, den Umgang mit
Kampfhunden gesetzlich regeln zu wollen. Die Bundesrichter hatten am Mittwoch
die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die
Gefährlichkeit von Hunden könne in einer Verordnung nicht nur nach
Rassegesichtspunkten festgestellt werden. Dem Land wurde freigestellt, dies
künftig per Gesetz zu regeln. Viele Bundesländer hatten nach dem Tod des
sechsjährigen Volkan in Hamburg eilig Vorschriften gegen Kampfhunde erlassen.
Der Junge war im Juni 2000 von zwei Hunden totgebissen worden.

Die Kampfhundeverordnung in Baden-Württemberg sieht vor, dass Hundehalter
die Möglichkeit haben, ihre Hunde einer Wesensprüfung zu unterziehen. Damit
sollen diese nachzuweisen können, dass das Tier entgegen der gesetzlichen
Vermutung nicht gefährlich ist.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hatte erst
im Februar entschieden, dass Städte und Gemeinden von Kampfhunde-Besitzern
eine stark erhöhte Hundesteuer verlangen dürfen. Die mit der Steuer
verbundene Lenkungswirkung sei nicht zu beanstanden, begründeten die
Richter ihre Entscheidung. Es stehe außer Frage, dass an der Eindämmung
der Haltung gefährlicher Hunde in Anbetracht ihres Gefährdungspotenzials
ein besonderes Allgemeininteresse bestehe.
 



 

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