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AHO Aktuell - 05.07.2002

Berliner Hundeverordnung weiterhin in Kraft


Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
teilt mit:

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) die Hunderegelung in der
niedersächsischen Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt.
Nach einer ersten Bewertung dieses Urteils und den bereits bekannten
Entscheidungsgründen weist die Senatorin für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz Dr. Heidi Knake-Werner darauf hin, dass die in Berlin
geltende Hundeverordnung weiterhin gültig bleibt. Sie erklärt: "Ob und
in welcher Art die Berliner Hundeverordnung jedoch einer Überarbeitung
bedarf oder eine gesetzliche Regelung erforderlich ist, kann erst nach
Prüfung der noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung
eingeschätzt werden".
Die Entscheidung des BVG ist nach den bisher vorliegenden Informationen
nicht vorrangig inhaltlich, sondern maßgeblich formalrechtlich
begründet. Der Ansatz, die Gefährlichkeit von Hunden auch an der
Rassezugehörigkeit festzumachen, wurde nicht generell in Frage gestellt.
Im Gegensatz zur niedersächsischen Regelung gibt es in Berlin kein
generelles Haltungsverbot für bestimmte Hunderassen, das vom BVG
offensichtlich als besonders weitgehender Eingriff in die
Freiheitsrechte bewertet wurde. Für bestimmte Hunderassen gilt in Berlin
seit zwei Jahren eine besondere Anzeige- und Kennzeichnungspflicht. Die
Haltung solcher Hunde wird von der Eignung der Halter und einem
Wesenstest der Hunde abhängig gemacht. Die Berliner Hundeverordnung
wurde im Juli 2001 vom Berliner Landesverfassungsgerichtshof in allen
Punkten bestätigt und hat sich - wie z.B. aus dem Rückgang der
Beißvorfälle ersichtlich wird - bisher bewährt.
 



 

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