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AHO Aktuell - 06.07.2002

Richtigstellung: RA Tünnesen-Harmes zur GefahrtierVO


Duisburg / Hannover (aho) - Durch das BVG-Urteil vom 3. Juli 2002 wurde die
Niedersächsische GefahrtierVO in Teilen für nichtig erklärt. Landwirtschafts-
minister Bartels hingegen sieht sich weitgehend bestätigt. Lesen Sie einen
Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Christian Tünnesen-Harmes aus Duisburg. Er hat
die Urteile in Lüneburg und Berlin erstritten. Sie finden das DOC-Dokument
auf der Hauptseite von AHO - oben rechts - unter "Experte zu BVG-
Urteil u. Nds. GefahrtierVO".
 



 

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