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AHO Aktuell - 09.07.2002

Minister Bartels: Schutz der Bevölkerung hat absolute Priorität


Hannover - In seiner heutigen Sitzung stimmte das Kabinett dem Vorschlag
von Landwirtschaftsminister Uwe Bartels zu, die wesentlichen Inhalte der
Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung in einem Landesgesetz zu regeln.

Der Minister erhielt den Auftrag eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die
das durch die Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung erreichte hohe
Schutzniveau der Öffentlichkeit vor gefährlichen Hunden aufrecht erhält.
Damit werde dem Vorschlag des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG)
gefolgt, das in seiner Eilentscheidung vom 03.07.2002
im Gegensatz
zum Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein Landesgesetz statt einer Verordnung
gefordert hat.

Diese Entscheidung hatte allgemein überrascht, da das OVG Lüneburg
ausdrücklich in seiner Entscheidung vom Mai 2001 darauf hingewiesen hatte,
dass es die Verordnungs-Generalklausel des Niedersächsischen Gefahrtier-
abwehrgesetzes als tragfähige Ermächtigungsgrundlage ansehe und eine
gesetzliche Regelung nicht für erforderlich halte. 13 weitere Bundesländer
sahen dieses bisher genauso und hatten vergleichbare Gefahrtier-Verordnungen
aufgestellt.

Bartels: "Der Schutz der Bevölkerung hat für uns absolute Priorität". Er
rechne mit dem Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes noch in diesem Jahr,
fügte er hinzu.
 



 

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