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AHO Aktuell - 07.09.2002

Schleswig-Holstein untersagt die Anbindehaltung von Pferden


Kiel (aho) - Ab Dezember 2002 ist die Anbindehaltung von Pferden in
Schleswig-Holstein verboten, teilte das Umweltministerium in Kiel mit.
Damit untersagt das Bundesland nach Hessen als zweites das
dauerhafte Anbinden. "Pferde sind Fluchttiere, sie brauchen das
Gefühl von Bewegungsfreiheit. Sie sind intelligent, stundenlanges
An-die-Wand-starren macht sie krank. Ich gehe davon aus, dass
die meisten Pferdebesitzer ihre Tiere lieben. Dennoch gibt es
die Anbindehaltung noch. Damit ist hier zu Lande ab Dezember
Schluss", erklärte Umweltminister Klaus Müller.

Das Anbinden in so genannten Ständern fesselt die Tiere auf engstem
Raum. Die Pferde können nicht mehr mit ihren Artgenossen
kommunizieren. "Wer einmal gesehen hat, wie Pferde sich gegenseitig
das Fell knabbern, wie sie sich am Boden wälzen, um das Fell
einzustäuben, der weiß, dass das stundenlange Anbinden alles andere
als artgerecht ist", schildert Müller sein Motiv für das Verbot.
Wissenschaftliche Untersuchungen belegten, so der Minister, dass
durch diese Einschränkung zum Teil sehr schwerwiegende
Verhaltensstörungen bei den Tieren entstehen.

Die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte sind angewiesen, die
Pferdehalter aufzufordern, die Anbindehaltung mit einer Übergangsfrist
bis Dezember zu beenden. Wird gegen diese Anordnung verstoßen,
droht ein Zwangsgeld. "Das wird aber hoffentlich gar nicht erforderlich
werden. Ich gehe davon aus, dass jeder Tierliebhaber nur das Beste für
seine Pferde will", so Müller. Eine Anbindehaltung ist in Zukunft nur
auf Turnieren oder während tierärztlicher Behandlungen zugelassen, aber
auch nur dann, wenn sie objektiv unvermeidbar ist.
 



 

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