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AHO Aktuell - 10.09.2002
Stadt Duisburg: Füchse werden gegen Tollwut geimpft
Duisburg. Im Jahr 2001 wurden in Nordrhein-Westfalen neun Tollwutfälle
festgestellt. Daher ist es erforderlich, die Immunisierung der Füchse
fortzuführen. Die Tollwutimpfung ist mindestens zwei Jahre über den
letzten Tollwutfall hinaus fortzusetzen. Das Impfgebiet muss mindestens
eine Fläche von 5000 Quadratkilometern umfassen. Dies führt dazu, dass
auch Gebiete beködert werden müssen, in denen seit längerer Zeit keine
Tollwut aufgetreten ist. In Duisburg ist seit über 25 Jahren kein
Tollwutfall mehr festgestellt worden. Tollwutköder müssen jedoch auf
Grund der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen ausgelegt werden.
Die Impfköder, die in Parkanlagen, auf Friedhöfen und in Waldgebieten
von den Mitgliedern der Kreisjägerschaft Duisburg per Hand ausgelegt
werden, haben die Form eines Eishockeypucks. Der Impfstoff ist im
Inneren des Köders untergebracht und wird erst beim Zerkauen in der
Mundhöhle des Fuchses freigesetzt.
Für Haustiere und freilebende Tier ist der Impfstoff unschädlich. Für
die menschliche Gesundheit können vom Impfstoff unter außergewöhnlichen
Umständen Gefahren entstehen. Es wird daher dringend empfohlen, die
ausgelegten Köder nicht zu berühren oder sie sogar einzusammeln, da
durch den menschlichen Geruch die Aufnahme der Köder durch den
feinnasigen Fuchs beeinträchtigt wird. Sollte die Impfstoffflüssigkeit
in Mund, Auge oder Nase gelangt sein, Schleimhautkontakt unverzüglich
mit reichlich Wasser spülen und einen Arzt konsultieren. Bei Berührung
mit intakter Haut ist es ausreichend, sofort mit Wasser und Seife
gründlich zu waschen. Im Zweifel ist jedoch ein Arzt zu Rate zu ziehen.
Der Impfstoff ist nicht für die Impfung von Haustieren zugelassen, da
er für diese Tierarten keinen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut
bewirkt. In den Impfgebieten dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen
gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter
wirksamen Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden,
der sie zuverlässig gehorchen sowie Katzen, die nachweislich unter
wirksamen Impfschutz stehen. Neben diesen Tierseuchenbestimmungen
gelten darüber hinaus alle gültigen und einschränkenden Vorschriften
z. B. Leinenzwang bei bestimmten Rassen und in bestimmten Örtlichkeiten.
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