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AHO Aktuell - 02.10.2002

Bayern: Weitere Hunderassen als gefährlich eingestuft


München (aho) - "Der Rottweiler und fünf weitere Hunderassen, bei denen von
einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, werden ab November 2002
als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft," gab Innenminister Dr. Günther
Beckstein heute in München bekannt. "Damit tragen wir einem Urteil des
Bayerischen Verfassungsgerichtshof von 1994 Rechnung, das den Gesetzgeber
verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen,
wenn neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen
vorliegen." Nach neuen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass Rottweiler
aufgrund ihres Temperaments im Zusammenspiel mit ihrer rassenspezifischen
Muskel- und Beißkraft eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen
können. So kam es in den letzten Monaten vermehrt zu Angriffen von
Rottweilern, Opfer waren dabei überwiegend Kinder. Die Änderung der
Kampfhundeverordnung tritt zum 1. November 2002 in Kraft.

Neben dem Rottweiler werden die folgenden 5 weiteren Hunderassen neu als
Kampfhunde der Kategorie II eingestuft:

American Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
und Perro de Presa Mallorquin. Diese Tiere stammen allesamt von den
sogenannten Molossern ab, einen großen Hundeart, die bereits in der Antike
bei Kampfspielen in den Arenen eingesetzt wurden. Hunde dieser Rassen werden
seit geraumer Zeit vermehrt in Bayern gehalten oder gezüchtet, so dass zum
Schutz der Bevölkerung ein Einschreiten des Verordnungsgebers unerlässlich
ist. Als Folge der Einstufung als Kampfhund der Kategorie II brauchen die
Halter dieser Tiere in Zukunft grundsätzlich eine Erlaubnis der
Wohnsitzgemeinde. Die Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn durch ein
Gutachten eines Sachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes
nachgewiesen wird.
Beckstein wies darauf hin, dass die Bayerische Kampfhundeverordnung jedoch
keine Einbahnstraße ist. Aus der Liste der Kampfhunde herausgefallen ist der
sogenannte Rhodesian Ridgeback. In einer Reihe von Überprüfungen wurden
festgestellt, dass diese Rasse nur ein geringes zuchtbedingtes
Aggressionspotential aufweist, so dass nicht mehr von der ursprünglich
vermuteten Gefährlichkeit ausgegangen werden kann. Für die Haltung eines
derartigen Hundes ist daher in Zukunft keine behördliche Erlaubnis mehr
erforderlich.

 



 

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