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AHO Aktuell - 11.10.2002

Bayern: Rottweiler brauchen eine Erlaubnis der Gemeinde


München (aho) - Wegen zahlreicher Anfragen von Haltern von Rottweilern und
von Gemeinden weist das bayerische Innenministerium auf folgendes hin: Nach
der zum 1. November 2002 in Kraft tretenden Änderung der
Kampfhundeverordnung wird auch der Rottweiler, bei dem von einer
gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, als Kampfhund der Kategorie II
eingestuft. Als Folge dieser Einstufung brauchen die Halter von Rottweilern
in Zukunft grundsätzlich eine Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde. Die
Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn durch ein Gutachten eines
Sachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird. Da diese
Gutachten wegen der großen Zahl von zu untersuchenden Rottweilern eine
gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden, reicht es aus, wenn der
Hundebesitzer bis zum 01.04.2003 wenigstens im Besitz eines Termins bei
einem der Sachverständigen ist. Das Gutachten selbst muss bis zum 30.06.2003
der Gemeinde vorliegen.

 



 

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