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AHO Aktuell - 28.10.2002

Was tun mit Igelkindern im Herbst


Saarbrücken (aho) - Das saarländische Umweltministerium rät eher davon ab,
im Herbst vermeintlich untergewichtige Igel zur Pflege ins Haus zu nehmen.
Aus ökologischer Sicht, so das Ministerium, ist es in den meisten Fällen
nicht sinnvoll, selbst untergewichtige Tiere in menschliche Obhut zu nehmen.
Diese gut gemeinten Hilfsaktionen bewirken leider nur allzu oft das
Gegenteil. "Dem Wildtier Igel ist mehr damit gedient, wenn man in seinem
Garten mehr Wildnis zulässt. Dichte Hecken, Laubhaufen und Holzstöße machen
einen Garten für Igel sehr attraktiv", so Pressesprecher Martin v.
Hohnhorst. Auch ein über mehrere Jahre liegen gebliebener Reisighaufen, der
eventuell mit Laub überschichtet ist, bildet einen hervorragenden Platz zur
Überwinterung unserer stacheligen Freunde.

In diesem Zusammenhang rät das Ministerium auch davon ab, dem Herbstlaub im
eigenen Garten mit den in Mode gekommenen Laubsaugern zu Leibe zu rücken.
Diese Geräte verursachen nur zusätzlichen Lärm. Sinnvoller sei es, das Laub
auf der Fläche verrotten zu lassen oder zumindest im eigenen Garten zu
kompostieren.

Selbst wenn man im November noch Igel unter 500 Gramm Gewicht findet, muss
es nicht immer gut sein, diese aufzunehmen und zu versuchen, sie über den
Winter zu retten. Bei aller Tierliebe sollte man nämlich nicht vergessen,
dass eine gewisse natürliche Auslese in der freien Wildbahn etwas
Selbstverständliches und Alltägliches ist. In diesem Zusammenhang sollte man
sich vor Augen halten, dass die künstliche Unterstützung von Igeln aus
späten Würfen weitere späte Würfe fördert, da die natürliche Auslese
unterbleibt. Diese Igel haben dann möglicher-weise wiederum Schwierigkeiten,
heil über den Winter zu kommen.

Weitere Tipps für den richtigen Umgang mit Igelkindern gibt ein Faltblatt,
das das Umweltministerium heraus gegeben hat. Das Faltblatt kann per Fax (06
81/5 01-45 22), e-mail oder per Postkarte beim Umweltministerium
angefordert werden. Die Informationen sind jedoch auch im Internet
zu finden.

Generell gilt für den Umgang mit Igeln: Igel sind Wildtiere und zählen nach
§ 20 des Bundesnaturschutzgesetzes zu den geschützten Arten. Daher sollten
sie nach Möglichkeit in ihrem natürlichen Umfeld verbleiben. Allerdings gibt
es Fälle, in denen die Tiere ohne menschliche Hilfe nicht überleben. Tiere
folgender Gruppen dürfen daher aufgenommen werden: Verwaiste Igelsäuglinge
und sehr junge Tiere; verletzte Igel; kranke Igel; Igel die nach
Wintereinbruch noch umherlaufen und kein ausreichendes Fettpolster haben
(Gewicht unter 500g).

Fundort, Fundzeit und Gewicht des Igels sollten notiert werden. Um den
Parasitenbefall (Flöhe, Zecken oder Würmer) sowie andere Krankheiten und
Verletzungen feststellen und den Igel ggf. behandeln zu können, empfiehlt
sich eine tierärztliche Untersuchung. Bei der Konsultation des Tierarztes
oder der Tierärztin erhält man auch genaue Informationen über das weitere
Vorgehen, Möglichkeiten der Fütterung oder Hinweise zum Bau einer
Unterkunft.


 



 

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