Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 29.10.2002

Tierhaltung in Zoos: Deutschland muß seine Standards verbessern


Brüssel/Berlin (aho) - Die Europäische Kommission hat Deutschland, Italien,
das Vereinigte Königreich, Irland, Dänemark, Griechenland, Spanien,
Portugal, Österreich und Finnland formell aufgefordert, die
Rechtsvorschriften der EU über die Haltung von Wildtieren in Zoos in ihr
innerstaatliches Recht umzusetzen.

Die zehn genannten Mitgliedstaaten haben die vereinbarte Frist - 9. April
2002 - für die Verabschiedung nationaler Rechtsvorschriften zur Umsetzung
der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, mit denen die Aufgabe der Zoos im
Hinblick auf die Erhaltung der Tiere verbessert werden soll, nicht
eingehalten.

Diese Richtlinie wurde erlassen, um sicherzustellen, dass die Haltung von
Tieren in Zoos in der gesamten Europäischen Union so erfolgt, dass wild
lebende Arten erhalten werden und auf ihr Wohlbefinden geachtet wird.
Darüber hinaus müssen die Zoos ihre Aufgabe der Unterrichtung der
Öffentlichkeit und einen Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung zu leisten
erfüllen. Nach der Richtlinie müssen die Betreiber von Zoos eine
Betriebserlaubnis haben.

Ferner unterliegen die Zoos einer strengen Aufsicht durch die zuständigen
nationalen Behörden. Die Aufforderungen erfolgten in Form von begründeten
Stellungnahmen, die die zweite Phase des Vertragsverletzungsverfahrens nach
Artikel 226 EG-Vertrag darstellen. Sofern die betreffenden Mitgliedstaaten
den Aufforderungen nicht innerhalb von zwei Monaten nachkommen, kann die
Kommission den Gerichtshof mit dieser Angelegenheit befassen.

 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de