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AHO Aktuell - 30.10.2002

Zoos müssen sich auf höhere Anforderungen einstellen


Schwerin (aho) - "Die Umsetzung der EU-Zoorichtlinie erfordert auch von den
zoologischen und tiergärtnerischen Einrichtungen in M-V, sich auf höhere
Anforderungen beim Schutz wild lebender Tiere und der Erhaltung der
biologischen Vielfalt einzustellen. Nach der Richtlinie benötigen künftig
alle Betreiber von Zoos eine Betriebserlaubnis und werden regelmäßig
kontrolliert. Das Umweltministerium hat deshalb gemeinsam mit der
Interessengemeinschaft der Tiergärten Mecklenburg-Vorpommerns Prüfkriterien
zur Bewertung von Zoos und Tierparks erarbeitet. Diese bilden die Grundlage
für ein Landeszoogesetzes, an dem derzeit im Ministerium gearbeitet wird.
Wie wichtig mir die Arbeit der tiergärtnerischen Einrichtungen ist zeigt
auch die Tatsache, dass die Erarbeitung dieses Gesetzes in die
Koalitionsvereinbarung von SPD und PDS aufgenommen wurde", sagte
Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling heute (30. Oktober 2002) in
Schwerin anlässlich der Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft der
Tiergärten Mecklenburg-Vorpommerns.

Zu den Prüfkriterien zur Bewertung von Zoos auf Basis der EU-Zoorichtlinie
gehören nach den Worten des Ministers unter anderem Fragen der artgerechten
Haltung, der Wiederausbürgerung und Bestandserneuerung von Arten, der
Beteiligung an Forschungsarbeiten und wissenschaftlichen Untersuchungen, der
Registrierung des Zoobestandes sowie der Öffentlichkeitsarbeit über die
Notwendigkeit der Erhaltung der biologischen Vielfalt. In diesem
Zusammenhang informierte Minister Methling darüber, dass vom
Umweltministerium im Jahr 2003 eine Broschüre über Zoos und Tiergärten in
M-V herausgegeben wird, die gemeinsam mit den tiergärtnerischen
Einrichtungen erarbeitet wird. Zukünftig soll auch die Internetpräsentation
der Interessengemeinschaft der Tiergärten mit der des Umweltministeriums
verlinkt werden.

Insgesamt gibt es in M-V derzeit 26 tiergärtnerische Einrichtungen, von
denen 18 der Interessengemeinschaft angehören. Der Naturerlebnispark
Mühlenhagen (Landkreis Demmin), den Minister Methling am 16. September 2002
besucht hatte, wird heute einen Antrag auf Mitgliedschaft in der
Interessengemeinschaft der Tiergärten stellen.

Die Umsetzung der EU-Zoorichtlinie in nationales Recht hätte bereits bis zum
9. April 2002 erfolgen müssen. In 10 europäischen Ländern - wozu auch
Deutschland gehört - ist dies noch nicht geschehen. "Die Erarbeitung des
Landeszoogesetzes M-V wird deshalb eine der wichtigsten Aufgaben in den
nächsten Monaten sein", so Umweltminister Methling.




 



 

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