Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 02.11.2002

Auf Tier-Börsen konsequent den Tierschutz verfolgen


Frankfurt / Langen (aho) - Unter dem Titel „§11 Tierschutzgesetz – Von den
Irrungen um die „Sach- und Fachkunde“ bis zur „rechtsfreien“ Zone der Börsen
“ tauschten am 26. und 27. Oktober 2002 in Frankfurt am Main 133
Amtstierärzte, Hobbyzüchter und Zoofachhändler ihre Erfahrungen mit dem
Verkauf von Heimtieren aus. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe
e.V. (ZZF) und der zza-Verlag veranstalteten dieses 10. Fachsymposium mit
dem Ziel, Amtstierärzte und Interessierte aus Handel und Verbänden für die
vielfältigen Probleme bei Genehmigungsverfahren nach §11 Tierschutzgesetz zu
sensibilisieren.

Nach den Grußworten von ZZF-Präsident Klaus Oechsner und Dr. Herbert Wohn,
Präsident des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e.V. (BbT), standen
die Genehmigungsvoraussetzungen zum Handel mit Heimtieren und die
Umsetzungspraxis im Zoofachhandel im Mittelpunkt der Referate von Klaus
Oechsner, ZZF-Geschäftsführer Rolf-Dieter Gmeiner, seinem Stellvertreter
Jörg Turk, dem Amtstierarzt Dr. Thomas Fröhlich und Dr. Madeleine Martin,
der Landestierschutzbeauftragten von Hessen.
Rolf-Dieter Gmeiner beklagte die mangelhafte Prüfung der fachlichen
Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten bei Gründern von Zoofachgeschäften.
Mit Hinweis auf die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ermutigte er
die anwesenden Amtstierärzte, das Tierschutzgesetz konsequent umzusetzen und
gemäß des Hessen-Modells die theoretischen und praktischen Fähigkeiten im
Umgang mit Heimtieren im Rahmen eines Fachgesprächs zu überprüfen. Auch Dr.
Thomas Fröhlich und Dr. Madeleine Martin stellten das obligatorische
Sachkundegespräch in Hessen als notwendige Ergänzung der Überprüfung der
praktischen Erfahrung dar. Das Prüfungsmodell hatte die
Tierschutzbeauftragte 1998 zusammen mit dem ZZF, der Tierärztlichen
Vereinigung für Tierschutz (TVT) und dem BbT erarbeitet.

Am zweiten Veranstaltungstag kamen die Tagungsteilnehmer zu dem Ergebnis,
daß tierschutzwidrige Haltungsbedingungen von Heimtieren und Verstöße gegen
den Artenschutz insbesondere auf Heimtierbörsen von kommerziellen
Veranstaltern anzutreffen sind. Tierbörsen von Züchterverbänden dagegen
werden in der Regel von Tierfreunden veranstaltet, die sich im Rahmen ihrer
Verbandszugehörigkeit eine gute Sach- und Fachkunde angeeignet haben.

Das wurde aus den Referaten von Klaus Weber, Präsident des Deutschen
Kanarien- und Vogelzüchter-Bundes (DKB) e.V., Andreas Mendt, Geschäftsführer
der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) e.V.
und Joachim D. Matthies, Präsident des Verbandes Deutscher Aquarien- und
Terrarienvereine (VDA) e.V. deutlich.

„Kommerzielle Aussteller schielen nur auf den Kommerz“, warnte Hans-Peter
Welzel, Tiergesundheitsaufseher im Veterinäramt Offenbach. Welzel hat
strenge Auflagen für Börsengenehmigungen ausgearbeitet, um einer
unsachgemäßen Unterbringung der Tiere, dem Verkauf von kranken, gestressten,
hochträchtigen und unangemeldeten Tieren sowie Verstößen gegen den
Artenschutz entgegen zu arbeiten. Welzel: „Amtsveterinäre sollten
Börsenveranstalter und Aussteller mehr dazu drängen, schon während des
Genehmigungsverfahrens die Art und Menge der zu verkaufenden Tiere
anzugeben.“

ZZF-Präsident Klaus Oechsner setzte sich für eine allgemein gültige
Börsenordnung ein und forderte, „daß die dem Zoofachhandel richtigerweise
abverlangten Vorgaben zu Behältergröße, Wärme und Beleuchtung aus
Tierschutzgründen auch bei Ausstellungen und Börsen gelten“.

BbT-Präsident Dr. Herbert Wohn sprach sich für eine bessere
Personalausstattung in den Behörden aus, damit Amtstierärzte eine
ausreichende Kontrolle von Börsenveranstaltungen garantieren können. Als
besonders positiv bewertete er, daß „die Verbände sich bereit erklärt haben,
Amtstierärzte bei der Kontrolle von Tierbörsen zu unterstützen.“


 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de