Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 05.12.2002

OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Anlein- und Maulkorbzwang


Koblenz (aho) - Erweist sich ein Hund als bissig, kann die Ordnungsbehörde
verlangen, dass das Tier künftig angeleint werden muss und einen Maulkorb zu
tragen hat. Dies bestätigte jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
in Koblenz.

Der Hund des Klägers, ein Jagdhund der Rasse "Kleiner Münsterländer", war
auf einen anderen Hund zugelaufen und hatte ihn in eine Beißerei verwickelt.
Sowohl der angegriffene Hund als auch sein Halter, der die Tiere zu trennen
versuchte, wurden bei dem Vorfall verletzt. Die Stadt Bad Dürkheim als
zuständige Ordnungsbehörde verfügte daraufhin, dass der Kläger seinen als
gefährlich eingestuften Hund künftig anzuleinen und mit einem Maulkorb zu
versehen hat.

Die dagegen erhobene Klage wies schon das Verwaltungsgericht Neustadt ab.
Auch das Oberverwaltungsgericht bestätigte jetzt die ordnungsbehördliche
Verfügung: Der Münsterländer habe sich als bissig erwiesen und werde daher
zu Recht als "gefährlicher Hund" im Sinne der einschlägigen
Gefahrenabwehrverordnung angesehen. Die Anlein- und Maulkorbpflicht sei
nicht zu beanstanden.


Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. November 2002,
Aktenzeichen: 12 A 11601/02.OVG
Die Entscheidung kann per Email angefordert werden.

 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de