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AHO Aktuell - 11.12.2002

Niedersächsisches Hundegesetz beschlossen


Hannover (aho) – Der Niedersächsische Landtag hat heute das neue
"Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden" beschlossen. Damit wird
nach Meinung des niedersächsichen Landwirtschaftsminister Bartels das
bereits durch die Gefahrtier-Verordnung erreichte hohe Schutzniveau
beibehalten. "Der erste Biss eines Hundes wird nicht abgewartet. Wir wollen
vorher handeln", betonte Bartels gegenüber der Presse. Als "dickes Plus"
hinzu komme die dadurch erreichte Kompatibilität mit bereits geltendem
Bundesrecht ("Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz" sowie
"Tierschutz-Hundeverordnung").

Kernpunkte des neuen niedersächsischen Gesetzes: Erlaubnispflicht für Hunde
der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier,
Bullterrier sowie des Typs Pit Bull Terrier und für Kreuzungen mit einer
dieser Rassen bzw. dieses Typs. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die
Halterin/der Halter das 18. Lebensjahr vollendet hat und die zum Halten
gefährlicher Hunde erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und
Sachkunde besitzt. Der Wesenstest ist Pflicht, ebenso der Abschluss einer
Haftpflichtversicherung. Hinzu kommt die Anleinpflicht außerhalb
ausbruchssicherer Privatgrundstücke. Jeder durch gesteigerte Aggressivität
auffallende Hund einer anderen Rasse/eines anderen Typs soll mit denselben
Auflagen versehen werden.

 



 

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