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AHO Aktuell - 13.12.2002

Unna: Anspringen, Nachlaufen und Beschnuppern verboten


Unna (aho) - Ab sofort müssen in der Stadt Unna Hundebesitzer ihre Tiere auf
Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile an der Leine führen. Dies gilt für alle Rassen, egal ob kleiner
oder großer Hund. Auf Verkehrsflächen und in Anlagen außerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile hat der Vierbeiner es dagegen jetzt besser:
hier darf er frei laufen. Herrchen (oder Frauchen) muss aber sicherstellen,
dass der Hund in ihrem Einwirkungsbereich bleibt und Dritte nicht durch
Anspringen, Nachlaufen, Beschnuppern o. ä. belästigt werden. Hunde der
Anlagen 1 und 2 der Landeshundeverordnung NRW sind ohne Ausnahmegenehmigung
von dieser Regelung aber nicht betroffen. Diese gehören überall an die
Leine. Rechtsgrundlage ist die "Ordnungsbehördliche Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf
Verkehrsflächen und in Anlagen im Gebiet der Stadt Unna vom 30.09.2002"

Bei Verstößen gegen die Verordnung ein Bußgeld erlassen oder eine Verwarnung
erteilt werden. Damit manche Taten, wie z. B. das Nichtbeseitigen von
Hundehaufen schnell und konsequent geahndet werden können, wurde ergänzend
zur Verordnung für geringfügige Ordnungswidrigkeiten ein
Verwarnungsgeldrahmen festgelegt. Obwohl das Ordnungsamt in erster Linie auf
Aufklärung setzt, können Verhaltensweisen, die immer wieder für Ärger
sorgen, künftig mit einer Verwarnung geahndet werden; bei erneuten Verstößen
folgen Bußgelder. Nachahmungstäter sollen so abgeschreckt oder
Wiederholungsfälle vermieden werden.

 



 

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