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AHO Aktuell - 16.12.2002

Tierheime nicht zur Annahme von Tieren verpflichtet


Magdeburg (aho) - Weihnachten steht vor der Tür. Beliebte
Weihnachtsgeschenke sind nach wie vor Haustiere. Ein solches Geschenk sollte
jedoch vorher gut überlegt sein. Denn, so zeigen es die Erfahrungen aus den
Tierheimen, oft werden schon im Januar geschenkte Tiere wieder abgegeben.
Tiere als Verlegenheits- oder Prestigegeschenke sollten vermieden werden.
Ein solches Geschenk schadet vor allem dem Tier. Darauf weist die
Landeshauptstadt Magdeburg in einer Pressemitteilung hin.

Da die Situation im Städtischen Tierheim Magdeburg vor allem bei den Hunden
mehr als angespannt ist, würde eine zusätzliche Belastung durch
"Fehlgeschenke", für die es selbstverständlich auch kein Umtauschrecht gibt,
zu außerordentlichen Problemen führen.

Niemand sollte selbstverständlich davon ausgehen, dass Tierschutzvereine
oder Tierheime geschenkte und nun nicht mehr erwünschte Tiere einfach so
annehmen. Sie sind vom Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet. Denn nur bei
gefundenen und ausgesetzten Tieren besteht eine gesetzliche Verpflichtung
zur Sicherung der Grundbedürfnisse dieser Tiere. In diesem Zusammenhang sei
erwähnt, dass das Zurücklassen bzw. das Aussetzen von Tieren eine Straftat
ist.

All die, die sich jedoch die Anschaffung eines Tieres und die damit
verbundenen Konsequenzen wohl überlegt haben, können auch im städtischen
Tierheim fündig werden. Hunde, Katzen , Vögel, Meerschweinchen, Kaninchen
und viele andere Tiere warten zu jeder Jahreszeit im Tierheim auf ein neues
Zuhause.

 



 

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