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AHO Aktuell - 17.12.2002

Konsequenzen aus dem OVG-Urteil zur Hundeverordnung


Magdeburg (aho) - Innenminister Klaus Jeziorsky hat als erste Konsequenz auf
das Urteil des OVG zur "Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen
Hunden" heute einen Erlass an die zuständigen Behörden gesandt, in dem auf
die gültige Rechtsgrundlage und die Handlungsmöglichkeiten hingewiesen wird.

Der Minister betonte, dass nach der gerichtlichen Aufhebung der Verordnung
das allgemeine Gefahrenabwehrrecht zur Anwendung komme. Innerhalb dieses
Rechtsrahmens können Polizei und zuständige Behörden auch ohne "spezielle
Hundeverordnung" handeln, um konkrete Gefahren z. B. durch gefährliche Hunde
abzuwehren.

Weiter werde im Ministerium zurzeit geprüft, inwieweit gesetzliche Maßnahmen
ergriffen werden können, um die Rechtssicherheit wieder herzustellen,
nachdem das Gericht nun die Verordnung der Vorgängerregierung aufgehoben
habe.

Denn das Gericht habe, nach erster Prüfung im Ministerium, keine originär
inhaltliche, sondern eine formal begründete Entscheidung getroffen, insoweit
das Auflisten von Hunderassen als per se gefährliche Hunde nicht im Rahmen
der derzeitigen Verordnung, sondern nur durch eine gesetzliche Grundlage
erfolgen könne.


 



 

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