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AHO Aktuell - 19.12.2002

Deutscher Tierschutzbund fordert Heimtiergesetz


Bonn (aho) - „Es ist an der Zeit ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz zu
verabschieden“, erklärte Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes, nachdem am gestrigen Mittwoch die Rasseliste in der
Kampfhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein für rechtswidrig erklärt
wurde und nur wenige Stunden zuvor der Landtag von Nordrhein-Westfalen ein
neues Landeshundegesetz verabschiedete. „Wir halten es nach wie vor nicht
für sinnvoll, dass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht. Mit einem
bundeseinheitlichen Heimtiergesetz könnten bestehende Gesetzeslücken
hinsichtlich Zucht, Haltung, Handel und Import von Tieren geschlossen werden
“, so Apel.

Ein zentraler Bestandteil einer solchen Regelung sollten ferner
Zuchtkontrollen sein. Vor der Zuchtzulassung müssten die Tiere eine Wesens-
und Gesundheitsprüfung ablegen. Wichtig ist auch, dass Hunde den sozialen
Umgang mit Artgenossen, anderen Tieren und Menschen erlernen. Da die
Bedeutung von Haltungsfehlern für die Auslösung von Aggressivität bei Hunden
nachgewiesen ist, sollten Hundehalter über entsprechende Sachkenntnisse
verfügen. Durch einen Sachkundenachweis könnten die Hundehalter belegen,
dass sie wissen, wie sie ihr Tier artgerecht zu halten und zu versorgen
haben. Diese Maßnahmen stellen einen präventiven Schutz von Mensch und Hund
vor Missbrauch dar. Ergänzt werden muss dieser Maßnahmenkatalog durch eine
Registrierpflicht für alle Hunde, damit die Behörden ein Instrument zur
Umsetzung der tierschutzgerechten Maßnahmen haben.

„Die unterschiedlichen Landeshundeverordnungen, die nun nach und nach von
den Gerichten gekippt werden, haben wir von Anfang an kritisiert“, so Apel.
„Eine sinnvolle bundesweite Lösung ist überfällig. Wir fordern daher Bundes-
und Landesvertreter nochmals auf, sich an einen Tisch zu setzen, um ein
bundesweit einheitliches Heimtiergesetz festzuschreiben, das dem Schutz von
Mensch und Tier gleichermaßen gerecht wird.“
Am Mittwoch hatte der nordrhein-westfälische Landtag ein neues Hundegesetz
verabschiedet. Nur wenige Stunden später kippte das Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig die Landeshundeverordnung Schleswig-Holsteins. Wenige Tage zuvor
hatte das zuständige Oberverwaltungsgericht die Hundeverordnung von
Sachsen-Anhalt aufgehoben. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes
über die Verordnung von Mecklenburg Vorpommern steht noch aus.

 



 

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