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AHO Aktuell - 20.12.2002

Umsetzung der Biopatentrichtlinie in Deutschland überfällig


Berlin (VFA). Die Umsetzung der europäischen Biopatentrichtlinie in
deutsches Recht ist überfällig. Nach der Intervention der EU-Kommission
ist die Bundesregierung erneut aufgefordert, die nötigen
gesetzgeberischen Schritt schnellstmöglich einleiten. Das betonte der
Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) heute in Berlin. Er
verwies darauf, dass die Europäischen Kommission gestern angekündigt
hatte, wegen der Verzögerung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland in Angriff zu nehmen. Die Richtlinie hätte schon bis zum
30. Juli 2000 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Der VFA teilt die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach
der europäische Biotechnologiesektor ins Hintertreffen zu geraten droht,
wenn einzelne Mitgliedsstaaten ihre Zusage nicht einhalten, die Richtlinie
korrekt umzusetzen. Denn mangelnde Rechtsicherheit in Patentfragen
sei schädlich für die gesundheitliche und wirtschaftliche Nutzung
und Weiterentwicklung der Biotechnologie in Deutschland, so der VFA.
Dies gelte für forschende Arzneimittelhersteller und Biotech-Startups
gleichermaßen. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass langfristig nur in
Ländern investiert wird, die einen effektiven gewerblichen Rechtsschutz
garantieren, wozu auch ein umfassender Stoffschutz auf allen Gebieten
der Technik gehört.
Großbritannien, der wichtigste Wettbewerber Deutschlands in Europa
auf dem Gebiet der Biotechnologie, hat die Richtlinie bereits im Jahr
2000 ohne Einschränkungen übernommen. „Auch Deutschland braucht
die 1:1-Umsetzung der Biopatentrichtlinie“, betonte der VFA. Mit einem
nationalen Alleingang – insbesondere beim Stoffschutz – drohe
Deutschland sich innerhalb Europas und international zu isolieren. Auch
das Bestreben, die Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber den USA
und Japan durch ein harmonisiertes europäisches Patentrecht zu stärken,
werde durch eine Verweigerung Deutschlands behindert.

 



 

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