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AHO Aktuell - 20.12.2002

Verbot der Anbindehaltung von Pferden in Mecklenburg-Vorpommern


Schwerin (aho) – Der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern,
Dr. Till Backhaus, hat zur Förderung und Verbesserung der artgerechten
Haltung
von Pferden einen "Erlass zum Verbot der dauerhaften Anbindehaltung von
Pferden" für das Land Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet.
Die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter
Tierschutzgesichtspunkten" vom 10. November 1995, die von der
Sachverständigengruppe "Tierschutzgerechte Pferdehaltung" beim
Bundsministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
erarbeitet wurden, stellen die Bewertungsgrundlage für eine
tierschutzgerechte Pferdehaltung dar.

"Nach diesen Leitlinien erfüllt die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden
nicht die Kriterien einer artgerechten Pferdehaltung und widerspricht somit
der Grundforderung des § 2 Tierschutzgesetz nach verhaltensgerechter
Unterbringung. Zwar wird die überwiegende Anzahl der Pferde in unserem Land
in Einzel- oder Gruppenlaufboxen gehalten, aber leider gibt es auch noch
viele Tiere, denen diese Möglichkeit zur freien Bewegung nicht gegeben ist.
Deshalb habe ich gehandelt," so der Landwirtschaftsminister.

Wissenschaftlich wurde auch nachgewiesen, dass die dauerhafte Anbindehaltung
das arttypische Sozialverhalten der Pferde weitestgehend unterbindet oder
sogar ganz einschränkt.

"Den Pferdehaltern, die ihre Pferde noch in der dauerhaften Anbindehaltung
halten, haben wir eine angemessene Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2004
eingeräumt, damit notwendige Umbauten und Umrüstungen der Ställe auch
ökonomisch vertretbar sind. Ich hoffe und wünsche allerdings, dass wir
diesen Zeitraum nicht benötigen, um den Übergang nach den neuen Leitlinien
zu realisieren," erklärte Minister Dr. Till Backhaus, der selbst ein
ausgewiesener Pferdeliebhaber ist. .

Zur näheren Information können sich Pferdehalter an die Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsämter des jeweiligen Landkreises oder an das
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, Referat
540, wenden.


 



 

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