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AHO Aktuell - 17.01.2003

Neues Landeshundegesetz ist in Kraft


Münster (SMS) Das neue Landeshundegesetz NRW ersetzt seit Anfang des Jahres
die Landeshundeverordnung. Neu ist, dass das Gesetz nicht nur für
bestimmte - große oder potenziell gefährliche - Rassen gilt, sondern für
alle Hunde. Jetzt gibt es eine generelle Leinenpflicht: Hundehalter müssen
neuerdings auch kleinere Vierbeiner an der Leine führen.

Die Auflage gilt fast überall, mit wenigen Ausnahmen. In der Innenstadt oder
im Stadtteil, in Fußgängerzonen, auf Straßen und Plätzen mit
Publikumsverkehr sowie auf Einkaufsstraßen darf Hund nur noch an der Leine
gehen. Ebenso darf er in öffentlichen Gebäuden, in Schulen oder
Kindergärten, bei Versammlungen, beim Karnevals- oder Schützenumzug, bei
allen Volksfesten und generell immer, wenn viele Menschen zusammenkommen,
nicht mehr "ohne" gehen. Auch in Parks, in Garten- und Grünanlagen, die
allgemein zugänglich sind, und besonders auf Kinderspielplätzen ist die
Leine Pflicht.

Dennoch bleiben einige Auslaufbereiche, wo Frauchen oder Herrchen ihre
vierbeinigen Lieblinge rennen und toben lassen können: In Münster sind das
beispielsweise die Kanalufer, der Wienburgpark und der westliche Teil des
Aasees zwischen Torminbrücke und der Einmündung der Aa. Als "gefährlich"
eingestufte Rassen dürfen grundsätzlich nicht ohne Leine laufen. Für sie
gibt es keine öffentlichen Auslaufbereiche.

Die Rasselisten, in denen solche Hunde klassifiziert werden, sind im neuen
Gesetz kürzer und wurden neu zusammengestellt. Eine Erlaubnis braucht nun
nur noch, wer sich einen American Staffordshire Terrier, einen Bullterrier,
Pitbull, Staffordshire Bullterrier, Alano, American Bulldog, Mastiff oder
Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastino EspanÞol oder
Napolitano, einen Rottweiler oder Tosa Inu anschaffen möchte.

 



 

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