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AHO Aktuell - 05.02.2003

FDP hinterfragt Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde


Berlin (aho) - Die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde interessieren die Abgeordneten der FDP in einer Kleinen
Anfrage (15/380). Hintergrund sind die für nichtig erklärten
"Gefahrtier-Verordnungen" in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein, heißt es bei „hib“.
Die Liberalen monieren, dass diese Verordnungen und das Gesetz zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde an die abstrakte Gefährlichkeit der
Rassenzugehörigkeit anknüpfen, obwohl aktuelle Beißstatistiken nicht von den
aufgelisteten Hunderassen angeführt werden.
So seien beispielsweise 94 Prozent der in Berlin registrierten Beißvorfälle
Hunden anzulasten, die in der Berliner Hundeverordnung nicht genannt würden.
Die Bundesregierung soll nun darlegen, wie sich seit Inkrafttreten des
HundVerbrEinfG die Anzahl von Beißvorfällen entwickelt hat.
Die Liberalen wollen wissen, wie viele Hunde, die laut genanntem Gesetz den
gefährlichen Hunderassen angehören, bei aktuellen Beißvorfällen aufgefallen
sind. Die Regierung soll sagen, wie hoch der Anteil der "gefährlichen Hunde"
an der Gesamtzahl der Hunde ist.
Sie soll ferner Auskunft darüber geben, welche Kosten Bund und Ländern durch
den Vollzug des HundVerbrEinfG und der entsprechenden Verordnungen
entstanden sind. Darüber hinaus interessiert die Fraktion, welche Schritte
die Exekutive beabsichtige, um Hinterhof- und Qualzüchtungen von Heimtieren,
insbesondere von Hunden, zu verhindern.


 



 

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