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AHO Aktuell - 19.02.2003

Vereinfachte EU-Regelung für die Mitnahme von Haustieren


Brüssel (aho) - Im Vermittlungsausschuss ist gestern eine Einigung zwischen
Europäischem Parlament und Rat auf eine neue Regelung erzielt worden, durch
die die Mitnahme von Haustieren auf Reisen innerhalb der Europäischen Union
einfacher wird. Nach der formalen Genehmigung durch Parlament und Rat, mit
der in Kürze zu rechnen ist, kann die Verordnung in Kraft treten.
David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar,
begrüßte die Einigung auf die vorgeschlagene Verordnung: „Dies ist eine sehr
erfreuliche Nachricht für Tierhalter wie mich. Wir sind der Harmonisierung
der einschlägigen Bestimmungen innerhalb der EU heute ein großes Stück näher
gekommen. Möglich wurde dieser Schritt dank unserer beeindruckenden Erfolge
bei der Bekämpfung der Tollwut. Sie ist in der EU jetzt fast vollständig
getilgt.“

Reisen innerhalb der EU

Einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen und Hunden auf
grenzüberschreitende Reisen wird (außer in Irland, Schweden und dem
Vereinigten Königreich) eine gültige Tollwut-Impfbescheinigung sein. Ein
elektronischer Mikrochip (oder – übergangsweise in den ersten acht Jahren –
eine Tätowierung) soll die problemlose Identifizierung der Tiere möglich
machen, ein EU-Pass die tierärztliche Kontrolle erleichtern. Jungtiere, die
noch nicht geimpft werden können, dürfen möglicherweise ohne Impfung reisen.
Diese Bestimmungen gelten auch für benachbarte Drittländer (z. B. die
Schweiz und Norwegen), in denen die Tollwut ebenso gut unter Kontrolle ist
wie in der EU.
Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist
nach der Impfung noch eine Antikörper-Titration vorzunehmen.

Katzen und Hunde aus Drittländern

Um dem Risiko der Einschleppung von Tollwut vorzubeugen, werden mit der
Verordnung zugleich die ohnehin strengen Bestimmungen für die Einreise von
Katzen und Hunden aus Drittländern verschärft. Tiere aus solchen
Drittländern, in denen die Tollwut noch auftritt, müssen drei Monate vor der
Einreise in die EU geimpft und untersucht werden; in Irland, Schweden und
dem Vereinigten Königreich bleibt die Quarantänepflicht bei der direkten
Einreise bestehen. Für Tiere aus Drittländern, die tollwutfrei sind oder die
Krankheit unter Kontrolle haben, ist lediglich die Impfung vorgeschrieben;
(nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich dürfen die Tiere nur
einreisen, wenn sie sechs Monate nach der Impfung negativ getestet worden
sind).
Eine vollständige Harmonisierung ist nach dem fünfjährigen
Übergangszeitraum denkbar, der für Irland, Schweden und das Vereinigte
Königreich gelten wird. Dann sollen – vor dem Hintergrund der Erfahrungen
mit der neuen Regelung, je nach der Entwicklung der Tollwut in der Union und
aufgrund wissenschaftlicher Gutachten – weitere Vorschläge unterbreitet
werden.
In dieser empfindlichen Frage voranzukommen war in der Vergangenheit sehr
mühsam. Der heutige Durchbruch geht auf die spektakulären Erfolge zurück,
die in den letzten zehn Jahren bei der Tollwutbekämpfung in der Union
erzielt worden sind. Impfprogramme für Füchse in den EU-Regionen, wo die
Krankheit noch auftrat, haben zu einem drastischen Rückgang der Tollwutfälle
bei Haustieren geführt: Während 1991 noch 499 Fälle gezählt wurden, waren es
2001 nur noch sieben. Der Kampf gegen die Tollwut muss jedoch bis zur
völligen und dauerhaften Tilgung der Seuche fortgesetzt werden.

Hintergrund

Der Rat (Landwirtschaft) hatte im Juni 2002 einen gemeinsamen Standpunkt
festgelegt. Die endgültige Genehmigung durch das Europäische Parlament und
den Rat gestaltete sich jedoch schwierig, weil bei einzelnen
Änderungsvorschlägen keine Einigung zustande kam. Am meisten Schwierigkeiten
bereitete der Vorschlag, wonach die eventuelle Entscheidung, die
Sonderregelung für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich über das
Jahr 2008 hinaus zu verlängern, nach dem Mitentscheidungsverfahren getroffen
werden sollte. Erst das am 18. Februar abgeschlossene Vermittlungsverfahren
machte den Weg zur endgültigen Billigung der Verordnung frei. Es wurde
beschlossen, das Mitentscheidungsverfahren anzuwenden und die übrigen
strittigen Änderungsvorschläge fallen zu lassen.

Die nächsten Schritte

Dieses Ergebnis wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur
förmlichen Genehmigung vorgelegt. Am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im
Amtsblatt könnte die Verordnung dann in Kraft treten, ein Jahr später wäre
sie anwendbar.

 



 

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