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AHO Aktuell - 21.02.2003

Bundesregierung informiert über >>gefährliche Hunde<<


Berlin (hib/MAP) - Der Bundesregierung zufolge ist das Einfuhr- und
Verbringungsverbot bestimmter Hunderassen im Gesetz zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde vom Bundesverwaltungsgericht nicht ungültig erklärt
worden.
Vereinzelte Landesverordnungen zur Bekämpfung gefährlicher Hunde seien zwar
nichtig erklärt worden, doch dies beruhe darauf, dass derartige Verbote nur
durch ein formelles Gesetz auszusprechen seien. Dies antwortet die
Bundesregierung (15/437) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/380).
Die Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage moniert, dass das Gesetz und
entsprechende Landesverordnungen an die abstrakte Gefährlichkeit der
Rassenzugehörigkeit anknüpfen, obwohl aktuelle Beißstatistiken von den
aufgelisteten Hunderassen nicht angeführt würden. Zu den Beißstatistiken
verweist die Regierung auf die Länder. Der Bund verfüge über keine eigenen
Daten.
Im Übrigen, so heißt es weiter, müssten sich statistische Erhebungen über
einen längeren Zeitraum erstrecken, bevor belastbare Aussagen gemacht werden
könnten. Der Zeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde (Frühjahr 2001) sei noch zu kurz.
Aus Sicht der Bundesregierung sind Zuchten mit Ausrichtung auf
tierschutzrelevante extreme Merkmalsausprägung weiterhin zu korrigieren. Mit
aktiver Unterstützung durch die Zuchtverbände könne das Verbot
tierschutzrelevanter Züchtungen effizient umgesetzt werden.
Zur Vereinbarkeit des Einfuhr- und Verbringungsverbotes mit EU-Recht erklärt
die Regierung, sie habe bei Erarbeitung des Gesetzentwurfs die Zulässigkeit
des Vorhabens überprüft. Weder die Europäische Kommission noch einzelne
Mitgliedstaaten hätten EU-rechtliche Beanstandungen erhoben, heißt es.






 



 

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