Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 23.02.2003

Schadenersatz für verletzte Stute


Köln / Koblenz (aho) - Wird ein Pferd durch den Lärm eines Hubschraubers so
in Panik versetzt, dass es eine Umzäunung durchbricht und sich dabei
verletzt, hat der Tierhalter Anspruch auf Schadenersatz. Das berichtet der
Anwalt-Suchservice auf seinen Internetseiten und verweist auf einen Fall,
den das Oberlandesgericht Koblenz zu entscheiden hatte.
Mehrere Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes waren im Rahmen eines Einsatzes
neben einer Autobahn gelandet. In unmittelbarer Nähe befand sich eine
Pferdekoppel. Die dort grasende Stute namens „Püppchen“ geriet durch den
Lärm der Rotoren in Panik. Ihrem tierischen Fluchtinstinkt folgend,
durchbrach sie die Stacheldrahtumzäunung des Geheges und verletzte sich
dabei am rechten Hinterfuß. Der Eigentümer des Pferdes bezifferte später den
Schaden durch Tierarztkosten und Wertverlust auf rund 10.800 Euro. Die
Gegenseite weigerte sich, zu zahlen und meinte, man hätte „Püppchen“ doch
einfach notschlachten können. Das wäre bestimmt billiger gewesen. Der Fall
ging vor Gericht.
Die Richter des OLG Koblenz (Urteil vom 16.08.2002, Az: 10 U 1804/01)
entschieden wie folgt: Der Pferdehalter habe einen Anspruch auf
Schadenersatz aus dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Ihn treffe auch kein
Mitverschulden, nur, weil er das Gehege mit Stacheldraht statt mit einem
ungefährlichen Elektrozaun umgeben habe. Da die Koppel in unmittelbarer Nähe
der Autobahn liege, sei eine Stacheldrahtumzäunung solider und damit
sinnvoll gewesen. Die Richter sprachen dem Halter von „Püppchen“ rund 6.700
Euro Schadenersatz zu.

 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de