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AHO Aktuell - 10.03.2003

Niedersachsen verbietet Anbindehaltung von Pferden


Hannover (aho) – Per Erlass vom 10.03.2003, auf der Grundlage des §16a
TierSchG, hat Niedersachsen die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden
verboten, teilte heute das Landwirtschaftsministerium mit.
Spätestens bis zum 31.03.2004 müssen Pferde in Boxen untergebracht sein.
Ausnahmen vom Anbindehaltungsverbot werden nur noch bei Turniereinsätzen
oder tierärztlicher Behandlung zugelassen.
In der Begründung wird auf das Tierschutzgesetz verwiesen, wonach Tiere
ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht werden müssen.
Die dauerhafte Anbindehaltung schränke das Verhalten von Pferden stark ein:
Sozialverhalten mit der Kontaktaufnahme zu Nachbarpferden sei kaum möglich.
Komfortverhalten wie Knabbern, Scheuern, Wälzen und Kratzen ebenfalls nicht.
Ruheverhalten sei nur bedingt möglich, insbesondere auf Tiefschlaf in
Seitenlage müssen Pferde in Anbindehaltung weitgehend verzichten. Außerdem
könne das Lauf- und Fluchttier Pferd sein angeborenes Bewegungsverhalten in
Anbindehaltung in keiner Weise ausleben.

 



 

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