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AHO Aktuell - 13.03.2003

Bayern: Fristveränderung bei Kampfhundeverordnung


München (aho) - Die Frist zur Vorlage eines Gutachtens, mit dem die
Ungefährlichkeit von Rottweilern gegenüber der Wohnsitzgemeinde nachgewiesen
werden kann, hat das Innenministerium Bayerns wegen der zahlreichen
Anmeldungen bei Gutachtern die Frist jetzt bis zum 31.12.2003 verlängert
(bisher: 30.06.2003).

Nach der am 1. November 2002 in Kraft getretenen Änderung der
Kampfhundeverordnung werden auch der Rottweiler, der Alano, der American
Bulldog, der Perro de Presa Canario und der Perro de Presa Mallorquin, bei
denen von einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, als Kampfhunde
der Kategorie II eingestuft. Als Folge dieser Einstufung brauchen die Halter
solcher Hunde grundsätzlich eine Erlaubnis ihrer Wohnsitzgemeinde, wenn sie
diese weiter halten wollen. Die Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn
durch ein Gutachten eines Sachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes
nachgewiesen wird. Da diese Gutachten wegen der großen Zahl von zu
untersuchenden Rottweilern eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, reicht es
aus, wenn die Besitzer von Rottweilern bis zum 01.04.2003 wenigstens einen
Termin bei einem der Sachverständigen vereinbart haben. Für die Vorlage des
Gutachtens selbst bei der Gemeinde hat das Innenministerium wegen der
zahlreichen Anmeldungen bei Gutachtern die Frist jetzt bis zum 31.12.2003
verlängert (bisher: 30.06.2003).




 



 

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