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AHO Aktuell - 14.03.2003

Konsequenter Tierschutz bei der Zucht von Heimtieren


Berlin (aho) - "Wir nehmen den Tierschutz ernst und erwarten von der
Bundesregierung klare bundeseinheitliche Regelungen zum Verbot von
Qualzuchten". Dies betonte der baden-württembergische Minister für Ernährung
und Ländlichen Raum, Willi Stächele MdL, am Freitag (14. März) bei der
Sitzung des Bundesrates in Berlin. "Um künftig neugeborenen Tieren unnötige
Schmerzen, Leiden und Schäden durch genetische Defekte zu ersparen, ist eine
konkrete und rasche Ausgestaltung des Qualzuchtverbots mittels einer
Rechtsverordnung notwendig", so Stächele. Nur so lasse sich die
erforderliche Rechtssicherheit für Tierzüchter und Überwachungsbehörden
herbeiführen.
Mit der Bundesratsinitiative Baden-Württembergs wird die Bundesregierung
aufgefordert, die bisherigen allgemeinen Formulierungen des
Tierschutzgesetzes zum Qualzuchtverbot um konkrete Bestimmungen in einer
Rechtsverordnung zu ergänzen. Gemäß § 11b des Tierschutzgesetzes sind so
genannte Qualzuchten bei Wirbeltieren in Deutschland bereits verboten. Die
allgemeinen Formulierungen dieses Verbots lassen bisher jedoch keine
bundesweite konsequente Umsetzung zu. Die Nachzucht von Hunden ohne Haare,
Katzen ohne Schwanz oder Zierfischen, die nicht schwimmen können, sei nach
wie vor umstritten und finde weiterhin statt. Ein im Auftrag des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
erstelltes Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes vom 02.
Juni 1999 konnte daran bisher nichts ändern.
Die Initiative des Landes Baden-Württemberg ziele nicht darauf ab, die Zucht
von Wirbeltieren zu beeinträchtigen oder gar unmöglich zu machen. "Wir
wollen erreichen, dass künftig Merkmalsausprägungen, die zu körperlichen
Veränderungen oder Verhaltensstörungen führen und hierdurch Schmerzen,
Leiden oder Schäden auftreten, im Rahmen der Zucht nicht mehr vorkommen",
betonte Minister Stächele.

 



 

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