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AHO Aktuell - 14.03.2003

Odenwaldkreis: Impfaktion für Füchse


Erbach (aho) - Ab dem 17. März 2003 erfolgt in Hessen erneut eine
Tollwut-Schluckimpfung für Füchse durch Flugzeugbeköderung. In Absprache mit
der Unteren Jagdbehörde beim Landrat des Odenwaldkreises ergehen an die
Bevölkerung und die Jägerschaft folgende Hinweise: Seit über 10 Jahren
werden in Hessen Impfaktionen zur oralen Immunisierung der Füchse gegen
Tollwut durchgeführt. Den gemeinsamen Anstrengungen der beteiligten
staatlichen und kommunalen Verwaltungen und nicht zuletzt der privaten
Jägerschaft ist es zu verdanken, dass die Tollwut in Hessen weitgehend
getilgt und die Bevölkerung vor dieser auch für die Menschen hoch
gefährlichen Seuche geschützt werden konnte. Hessen ist weitgehend
tollwutfrei; mit einer Ausnahme: die Region Frankfurt und Offenbach. Um der
Tollwutsituation weiterhin vorbeugend entgegenzutreten, werden in der 12.
Kalender-woche ab dem 17. März 2003 wieder Impfköder für die Füchse vom
Flugzeug aus abgeworfen. Diese Aktion findet in den gesamten
Regierungsbezirken Darmstadt und Gießen und in Teilen des Regierungsbezirkes
Kassel statt. Die Zahl der Köder pro Quadratkilometer wurde auf 20 Stück
festgelegt. Die Impfköder bestehen aus einem Gemisch aus Fischmehl, Paraffin
und Fetten. Der Impfstoff (flüssig) befindet sich in der Mitte des Köders in
einer Kunststoffkapsel. Es ist nicht auszuschließen, dass ein derartiger
Köder auf einem Wanderweg, im Garten, auf einem Sportplatz oder an ähnlichen
Orten gefunden wird. Die Impfköder sollten nicht berührt werden, weil der
Geruch von Menschen möglicherweise den Fuchs von der Aufnahme des Köders
abhält. Insbesondere die eigentliche Impfstoffkapsel sollte nicht berührt
werden, da sie Lebendimpfstoff enthält. Eine direkte Gesundheitsgefährdung
für Mensch und Haustier besteht nicht, trotzdem sollte im Zweifelsfall der
Hausarzt bzw. Tierarzt aufgesucht werden. An Hundehalter wird appelliert,
ihre Hunde zumindest eine Woche nach der Köderauslage im Impfgebiet nicht
frei umherlaufen zu lassen, sondern stets an der Leine zu halten. Als
unerlässlicher Bestandteil der Tollwutbekämpfung ist die verstärkte Bejagung
des Fuchses in allen Jagdbezirken vorzunehmen. Die Jagdausübungsberechtigten
(private Jägerschaft, Forstbedienstete) werden deshalb aufgerufen, alle
erforderlichen Maßnahmen zur Intensivierung der Fuchsbejagung konsequent zu
verfolgen. Bei der Einzeljagd und bei gemeinschaftlichen Jagden sind Füchse
immer zum Abschuss freizugeben. Luderplätze sollen während der Impfaktion
nicht betrieben werden. Für die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung
erlegter Füchse ist Vorsorge zu treffen. Zur Überprüfung des Tollwutstatus
und zur Überwachung der tollwutfreien Gebiete sind erlegte und
untersuchungswürdige (nicht zerschossene, nicht faule) Füchse unter Angabe
des Erlegungsortes, -datums und des Alters (Jung- oder Altfuchs) über das
Staatliche Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
auf Tollwut untersuchen zu lassen. Die regelmäßige vorbeugende Schutzimpfung
von Hund und Katze, nach Möglichkeit auch der Weidetiere, ist der sicherste
Infektionsschutz der Menschen auch in seuchenfreien Zeiträumen. Dass
Wildtiere, insbesondere wenn sie ungewöhnlich zahm erscheinen oder bereits
tot sind, keinesfalls berührt werden dürfen, muss selbstverständlich sein.
Dies gilt auch für kranke und tote Fledermäuse. Die Gefährlichkeit des
Fuchses als Hauptträger und Verbreiter der Tollwut für die Gesundheit von
Mensch, Haus- und Wildtieren ist damit keinesfalls erschöpft. Auf die
zunehmende Verbreitung des kleinen Fuchsbandwurmes auch im Kreisgebiet muss
hingewiesen werden. Die Infektionsrate des Fuchses mit diesen Parasiten muss
mit mindestens 25 % angenommen werden. Aktuelle Untersuchungszahlen für
Hessen liegen derzeit leider nicht vor.


 



 

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