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AHO Aktuell - 17.03.2003

Pferde müssen gültiges Reitkennzeichen mitführen


Kleve (aho) - Mit dem beginnenden Frühling und den ersten Sonnenstrahlen hat
auch die neue Reitsaison begonnen. Wer jedoch in der freien Landschaft oder
im Wald reiten möchte, ist nach dem Landschaftsgesetz NW verpflichtet, dass
sein Pferd ein gut sichtbares, beidseitig angebrachtes gültiges
Reitkennzeichen mitführt. Die Reitkennzeichen mit Plaketten oder auch nur
die Plakette (wenn Reitkennzeichen bereits vorhanden) können ab sofort
wieder schriftlich bei der
Kreisverwaltung Kleve, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve
oder
telefonisch unter Nr. 02821/85-448 (Frau op de Kamp)
oder
Telefax unter Nr. 02821/85-700
sowie über die
E-mail-Adresse: waltraud.opdekamp@kreis-kleve.de
bestellt werden.
Mit den Einnahmen aus der für die Reitkennzeichen und die Reitplaketten zu
entrichtenden Abgabe wird das Reitwegenetz im Kreis Kleve instandgehalten
und ggf. ausgebaut. Vor diesem Hintergrund bittet die Kreisverwaltung alle
Reiterinnen und Reiter, diese Reitregelung des Landschaftsgesetzes NW im
eigenen Interesse aktiv zu unterstützen.

 



 

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