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AHO Aktuell - 23.03.2003

7.700 Euro Schadenersatz für totes Pferd


Köln (aho) - Vernachlässigt ein Tierarzt bei einer Behandlung seine
Sorgfaltspflichten, macht er sich dem Tierhalter gegenüber
schadenersatzpflichtig. Darauf verweist der Anwalt-Suchservice und berichtet
von einem Fall, den das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hatte.

Ein Tierarzt injizierte einem Pferd, das nach einer Antibiotikabehandlung
einen Herz-Kreislaufschock erlitten hatte, Cortison und ein
Antihistaminikum. Damit, so meinte er, sei der Fall für ihn erledigt.
Unbekümmert und auf den guten Fortgang der Behandlung vertrauend, ließ er
das Tier, das noch geschwächt am Boden lag, bei seinem Halter zurück. Die
Behandlung schlug allerdings nicht an, und das Pferd verstarb neben seinem
hilflosen Besitzer, ohne dass es sich auch nur einmal hätte aufrichten
können. Der entsetzte Pferdehalter war der Meinung, der Tierarzt habe seinen
Patienten viel zu früh verlassen. Er hätte nicht weggehen dürfen, solange
sich der kritische Zustand des Pferdes nicht stabilisiert hatte. Im Streit
um Schadenersatz ging der Fall zu Gericht.

Die Richter des OLG Köln (Urteil vom 31.07.2002, Az: 5 U 46/02) stellten
sich auf die Seite des Tierhalters und entschieden wie folgt: Der Tierarzt
habe sich zu früh von dem unter Schock stehenden Pferd entfernt, ohne
abzuwarten, bis das Tier wieder aufgestanden war. Es wäre seine Pflicht
gewesen, so lange bei dem akut lebensbedrohten Patienten zu bleiben, bis
sich dessen Zustand wieder stabilisiert hatte. Vermutlich hätte dem Pferd
mit weiteren tierärztlichen Maßnahmen geholfen und so sein Tod verhindert
werden können, so das Gericht. Der Arzt habe einen groben Behandlungsfehler
begangen und müsse für den Schaden aufkommen. Die Richter verurteilten den
nachlässigen Tierarzt dazu, den Wert des Pferdes zu ersetzen, d.h. rund
7.700 Euro Schadenersatz an den Tierhalter zu zahlen.


 



 

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