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AHO Aktuell - 01.04.2003

Schweiz: Das Tier ist ab 1. April 2003 keine Sache mehr


Basel (STS) - Am 1. April 2003 ist es soweit: Das Tier ist in der Schweiz
keine Sache mehr. Der Schweizer Tierschutz STS fordert den Gesetzgeber auf,
die geänderten gesellschaftlichen Wertvorstellungen für das Tier als
empfindungsfähiges Lebewesen nun auch in die aktuelle Revision des
Tierschutzgesetzes einzubringen.

Was bedeuten die Rechtsanpassungen im Einzelnen:

- In einem Grundsatzartikel wird festgehalten, dass Tiere rechtlich nicht
mehr als Sache zu betrachten sind.
- Tiere werden auch künftig nicht als Erben eingesetzt. Wenn aber der
Eigentümer im Testament dem Tier eine Zuwendung zuspricht, muss der Erbe den
Betrag für die Pflege des Tieres einsetzen.
- Anstatt wie bis anhin nach fünf Jahren, soll es neu bereits zwei Monate
nach der Übernahme eines Findeltieres möglich sein, dessen Eigentümer zu
werden. Zudem sollen die Kantone Meldestellen für entlaufene Heimtiere
einrichten. Die Kantone haben ein Jahr Zeit, ein geeignetes System für einen
effizienten Datenaustausch zu schaffen.
- Tierschützerische Aspekte müssen in Zukunft auch dann berücksichtigt
werden, wenn eine Gemeinschaft aufgelöst wird. Das Tier soll im
Scheidungsfall, bei Trennungen, Erbteilungen oder der Auflösung eines
Konkubinates demjenigen Partner zugesprochen werden, bei dem es besser
aufgehoben ist.
- Auch wenn die Heilungskosten für ein verletztes Heimtier den materiellen
Wert des Tieres übersteigen, sollen sie als Schaden geltend gemacht werden
können. Auch für eine normale Hauskatze oder einen Mischlingshund sind somit
Tierarztkosten von mehreren hundert Franken und mehr durchaus angemessen und
müssen übernommen werden. Bei der Tötung eines Heimtieres – etwa beim
mutwilligen Abschiessen von Nachbarskatzen - kann der Richter auch den
Affektionswert für den Halter berücksichtigen.
- Schliesslich dürfen Heimtiere in Zukunft nicht mehr gepfändet werden.

Diese Gesetzesanpassungen beeinflussen das eigentliche Tierschutzrecht
nicht. Der Schweizer Tierschutz STS wird sich deshalb weiterhin intensiv für
ein modernes Tierschutzgesetz einsetzen. Nicht zuletzt durch die
Volksinitiative „für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz-Ja!)“ wird
der Schweizer Tierschutz STS seine langjährigen Forde-rungen nach
notwendigen Verbesserungen im Tierschutz und nach einem griffigeren Vollzug
ins Parlament tragen.

 



 

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