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AHO Aktuell - 02.04.2003

Stadt Münster: Leinenpflicht für Vierbeiner


Münster. (SMS) Labrador Beppo läuft unangeleint neben seinem Herrchen. Zwei
Mitarbeiter des Service- und Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes machen den
Besitzer auf die Leinenpflicht aufmerksam. "Aber der tut doch nichts", führt
der Hundebesitzer erklärend an. Diese Antwort hören die Mitarbeiter häufig.
Sie ändert aber nichts an der Tatsache, dass nach dem neuen
Landeshundegesetz alle Hunde, gleich welcher Größe oder Rasse, an der Leine
zu führen sind. Auch die Hinterlassenschaften der Vierbeiner sorgen immer
wieder für Ärgernis. Wer den Hundekot liegen lässt, dem droht laut Gesetz
eine Geldstrafe.

Verwarnten die Mitarbeiter des Service- und Ordnungsdienstes Hundebesitzer,
deren Vierbeiner nicht vorschriftsgemäß angeleint waren, bei erstmaligem
"Vergehen" bisher nur mündlich, so werden ab sofort regelmäßig Verwarnungs-
und Bußgelder zwischen 35 und 150 Euro fällig. "Unsere Mitarbeiter kümmern
sich zukünftig verstärkt darum, dass die Vorgaben des Landeshundegesetzes
eingehalten werden", erläutert Norbert Vechtel vom Ordnungsamt. "Sie
informieren die Hundehalter und sprechen, wenn es notwendig ist, auch
Verwarnungen aus." In Münster gibt es dennoch genügend Freilaufmöglichkeiten
ohne Leinenpflicht: Kanalufer, Wienburgpark und der westliche Teil des
Aasees zwischen der Torminbrücke und der Einmündung der Aa in den Aasee sind
drei "anleinfreie" Zonen.

Jedes Jahr im Frühjahr häufen sich auch die Beschwerden über die
Hinterlassenschaften von Hunden auf Bürgersteigen und Grünflächen. In der
Straßen- und Anlagenordnung der Stadt gibt es eindeutige Regelungen für
diese Fälle. Demnach sind Hunde so zu führen, dass sie niemanden gefährden
oder belästigen. Verschmutzungen sind vom Hundeführer unverzüglich zu
beseitigen. Wer dies nicht tut, riskiert ein saftiges Bußgeld: Es drohen bis
zu 1000 Euro.

 



 

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