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AHO Aktuell - 02.04.2003

Brut- und Setzzeit: Hunde müssen an die Leine


Leer (aho) - In der Natur hat für Vögel und Säugetiere die so genannte
Brut- und Setzzeit begonnen. Jetzt ist es besonders wichtig, alle
vermeidbaren Störungen von den Lebensräumen der wild lebenden Tiere
fernzuhalten. Darum sei es auch gesetzlich vorgeschrieben, vom 1. April bis
zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine zu führen,
damit sie nicht streunen oder wildern können. Darauf weist das
Naturschutzamt der Kreisverwaltung Leer hin. Vom Leinenzwang sind unter
bestimmten Voraussetzungen nur Jagdhunde, Rettungshunde oder Einsatzhunde
der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und des Zolls ausgenommen.

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, kann sich ein Bußgeld bis zu 5.000
Euro einhandeln. Noch wichtiger als die Drohung mit dem Bußgeld ist es den
Verantwortlichen im Naturschutzamt allerdings, die für den Tier- und
Artenschutz erfahrungsgemäß aufgeschlossenen Hundehalter dafür zu gewinnen,
dass die wild lebenden Tiere unter den oft ohnehin schon schwierigen
Lebensbedingungen nicht noch weiteren Störungen ausgesetzt werden sollten.

 



 

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