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AHO Aktuell - 03.04.2003

Leverkusen: Frühjahrsimpfung der Füchse gegen die Tollwut


Leverkusen (aho) - In der Zeit vom 26. April bis 30. Mai findet eine
besonders intensive Tollwutbekämpfung durch gezielte und flächendeckende
Impfung der Füchse gegen die Tollwut statt. Das Gebiet der Stadt Leverkusen
ist nach wie vor tollwutgefährdeter Bezirk.

Die Beköderung der Füchse erfolgt im gesamten Bereich der Stadt Leverkusen.
Die Köder werden zum Teil aus der Luft und zum Teil am Boden ausgebracht.
Der Abwurf der Köder aus dem Hubschrauber erfolgt zwischen Montag, 28. April
und Freitag, 9. Mai. Eine zweite Ausbringung per Hubschrauber ist für den
Zeitraum von Sonntag, 25. bis Freitag, 30. Mai geplant.

Die Leverkusener Jäger werden von Samstag, 26. April bis Sonntag, 11. Mai
unterwegs sein, um die Köder in Grünzonen, Parks, Gartenanlagen und auch auf
Friedhöfen auszulegen. Die Jäger erfüllen hierdurch gemeinsam mit dem
Veterinäramt eine wichtige Aufgabe zum Wohl der Menschen und für die
Gesundheit der Tiere.

Der Impfstoff steckt in einer Kunststoffkapsel mit Aludeckel. Die Kapsel ist
von einer braunen Masse umgeben, die rund geformt ist, einen Durchmesser von
vier Zentimeter hat und einen für den Fuchs angenehmen starken Fett- und
Fleischgeruch verbreitet. Der Impfstoff ist speziell für die Füchse
entwickelt worden und wirkt auch nur bei ihnen immunisierend.

Die Köder dürfen nicht berührt werden! Wer mit dem Impfstoff in Kontakt
kommt, muss sich sofort gründlich mit Wasser und Seife waschen und
sicherheitshalber seinen Arzt befragen.

Für Haustiere und freilebende Tiere ist der Impfstoff prinzipiell
ungefährlich. Es muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass Hunde in
der Zeit von Samstag, 26. April bis Mittwoch, 7. Juni nicht frei und
unbeaufsichtigt herumlaufen. Damit der Impferfolg nicht gefährdet wird, muss
sichergestellt sein, dass kein Hund einen Köder aufnimmt. Dies ist auch zum
Schutz der Hundehalter in deren eigenem Interesse von größter Bedeutung. Es
sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen Köder von Hunden gefressen
und zu Hause erbrochen wurden. Dabei ist es zum Kontakt der Hundehalter mit
dem Inhalt der Impfstoffkapsel gekommen. In der Folge waren Untersuchungen
und mehrfache Impfungen der betroffenen Hundehalter erforderlich.

Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass Hunde und Katzen gegen
Tollwut geimpft sein sollten. Ein wirksamer Impfschutz besteht, wenn die
Impfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate zurückliegt. Wird ein
nicht schutzgeimpftes Haustier von einem tollwütigen Tier gebissen, muß es
eingeschläfert werden. Hiervon kann abgesehen werden, wenn Hund oder Katze
unter wirksamem Tollwutimpfschutz stehen. Deshalb empfiehlt das Veterinäramt
Hunde und Katzen unbedingt regelmäßig einmal jährlich gegen Tollwut
schutzimpfen zu lassen.

 



 

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