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AHO Aktuell - 11.04.2003

EN-Kreis untersagt Geflügelschauen und -märkte


Witten (aho) - Da sich die Geflügelpest in den Niederlanden immer weiter
ausbreitet, bleiben vorsorglich und bis auf weiteres alle Geflügelmärkte mit
lebenden Tieren, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen und Veranstaltungen
ähnlicher Art im Ennepe-Ruhr-Kreis untersagt. Unter den Begriff Geflügel fallen
Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Puten und Wachteln.
In den Niederlanden wurden inzwischen fast 200 Ausbrüche der Geflügelpest amtlich
festgestellt. Rund 11 Millionen Tiere mussten getötet werden. Die klassische
Geflügelpest ist eine hochansteckende Erkrankung. Das Virus wird hauptsächlich
durch direkten Tierkontakt übertragen. Die Seuche kann sich aber auch durch
indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial,
Eierkartons oder Einstreu verbreiten. Der Erreger wird mit den Sekreten des
Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden.
Die meisten Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Sie tritt in erster
Linie bei Puten und Hühnern auf. Die Hauptsymptome sind Apathie, Atemnot,
Schwellungen der Kopfregion, Blaufärbung und Schwellung der Kopfanhänge,
Durchfall, hohe Erkrankungsraten und bei Legetieren schlagartiger Abfall der
Eiproduktion. Neun von zehn Tieren sterben innerhalb der ersten fünf Tage nach
Krankheitsausbruch. Menschen können an dieser Tierseuche nicht erkranken. Auch der
Verzehr von Geflügelprodukten bereits erkrankter Tiere birgt kein
Gesundheitsrisiko für Menschen.
Das Veterinäramt des Kreises weist daraufhin, dass Geflügelhalter in begründeten
Verdachtsfällen dies unverzüglich mitteilen müssen.


 



 

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