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AHO Aktuell - 12.04.2003

Kreis Heinsberg: >>Freilandverbot<< wegen Geflügelpest

Hausarrest für Tauben +++ ansonsten Tötung angedroht


Heinsberg (aho) - Der im niederländischen Koningsbosch unweit der
deutsch-niederländischen Grenze festgestellte Verdachtsfall auf Geflügelpest
zwingt die Veterinärbehörde des Kreises Heinsberg (Nordrhein-Westfalen, nördlich
von Aachen) zum Handeln. In einem Gebiet um Koningsbosch wird gemäß der
Geflügelpest-Verordnung ein Drei-Kilometer-Sperrbezirk eingerichtet, der sich auf
Teile der Gemeinden Waldfeucht, Gangelt und Selfkant erstreckt. Dort dürfen alle
Geflügelarten nicht mehr im Freien, sondern ausschließlich in Ställen gehalten
werden. Weder Tiere, noch Tierprodukte wie etwa Dung und flüssige Absonderungen
dürfen aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Dies gilt auch für Eier. Der
Sperrbezirk wird durch Schilder gekennzeichnet, eine entsprechende amtliche
Sperrbezirksverordnung schnellstmöglich erlassen.
Wird der Ausbruch der Geflügelpest in dem Betrieb in Koningsbosch festgestellt, so
muss die Veterinärbehörde die Tötung aller Geflügelbestände (auch Hobby-Geflügel)
anordnen. Darüber hinaus erlaubt die Geflügelpest-Verordnung die Tötung des
Geflügels, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist. Sollte
diese Maßnahme erforderlich sein, so würden die betreffenden Geflügelhalter
unmittelbar darüber informiert. Taubenhalter im Sperrbezirk werden aufgefordert,
ihre Tiere ebenfalls bis zum 9. Mai in ihren Schlägen zu halten, da ansonsten eine
Tötung der Taubenbestände erfolgen müsste.


 



 

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