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AHO Aktuell - 17.04.2003

Genehmigungspflicht für Taubenflüge und -transporte


Mainz (aho) - Die Vorsichtsmaßnahmen, um die Einschleppung der Geflügelpest zu
verhindern, betreffen in Rheinland-Pfalz nun auch Tauben. Trainingsflüge, Vor- und
Preisflüge von Tauben dürfen nur noch mit Genehmigung der zuständigen Behörde
durchgeführt werden. Das teilt das Ministerium für Umwelt und Forsten in Mainz
mit. Nicht betroffen ist der Freiflug der Tauben in unmittelbarer Umgebung des
Heimattaubenschlages, sofern sich in der Nähe kein Geflügelpest-Gebiet befindet.

Ebenfalls genehmigungspflichtig ist das Transportieren von Tauben aus und in
folgende Gebiete : die Niederlande, die belgische Provinz Limburg und in
Deutschland der Landkreis Heinsberg.

Nochmals weist das Umweltministerium darauf hin, dass Halter von Tauben und
Hühnern - einschließlich Perl- und Truthühnern - sowie von Gänsen und Enten
unverzüglich bei der zuständigen Veterinärbehörde Anzeige erstatten müssen, wenn
sie Krankheitsanzeichen feststellen, die den Ausbruch einer Tierseuche befürchten
lassen. Dies setzt eine tägliche Kontrolle der Tiere voraus. Dabei ist
insbesondere zu achten auf die Wasser- und Futteraufnahme der Tiere, Verdacht
einer Erkrankung der Atemwege, Durchfall, Veränderungen bei der Legeleistung und
der Gewichtszunahme. Auf Anforderung ist der Gesundheitszustand den zuständigen
Amtstierärzten darzulegen.




 



 

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